Niederösterreich

Leonie! Lebenslang bzw. 19 und 20 Jahre rechtskräftig

Die Urteile im Mordfall Leonie sind mit heutigem Montag rechtskräftig. Das liegt jetzt schriftlich vom Obersten Gerichtshof vor. 

Zwei Afghanen waren in Berufung gegangen.
Zwei Afghanen waren in Berufung gegangen.
Hertel Sabine

In nicht mal einer Woche jährt sich der Todestag der 13-jährigen Leonie aus Tulln an der Donau zum zweiten Mal. Wie berichtet hatte Leonie den Abend des 25. Juni 2021 mit ihrer besten Freundin (15) in Tulln verbracht, schrieb über das Handy der Freundin einen 27-Jährigen an und bat diesen, sie nach Wien zu chauffieren. 

Schreckenstat in Mini-Wohnung

Der Mann brachte Leonie nach Wien, dort ging sie mit einem 20-Jährigen und 23-Jährigen mit in die Wohnung eines 19-Jährigen. In der Mini-Wohnung in Wien soll Leonie sieben XTC-Tabletten in einen Eistee untergejubelt bekommen haben. Das Mädchen kippte weg, soll in weiterer Folge mehrmals vergewaltigt worden sein. Wie brutal und herablassend mit Leonie umgegangen worden sein soll, untermauern mehrere Gutachten und das Verletzungsbild der 13-Jährigen.

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    Die zwei Afghanen vor Gericht
    Die zwei Afghanen vor Gericht
    Hertel Sabine

    Erst 18 Monate nach Leonies Tod und nach mehrmonatigem Prozess waren am 2. Dezember 2022 am Wiener Landesgericht drei Afghanen (23, 19, 20) schuldig gesprochen worden. Alle drei Angeklagten wurden dabei wegen Mordes und Vergewaltigung schuldig gesprochen. Die Strafhöhen: Lebenslange Haft für den 23-Jährigen, 20 Jahre für den Wohnungsinhaber (19) sowie 19 Jahre für den bis dato unbescholtenen "Ex-Freund" (20) des Mädchens - alles dazu hier.

    Urteile nun schriftlich

    Doch die Anwälte des 23-Jährigen sowie des 20-Jährigen legten Rechtsmittel ein. Der Advokat des ältesten Angeklagten legte Nichtigkeitsbeschwerde (Anm.: Über die Nichtigkeitsbeschwerde wird am Obersten Gerichtshof in Abwesenheit des Angeklagten beraten) und Berufung ein. Denn: Bei "lebenslang" hat der 23-Jährige ohnedies nichts zu verlieren. Der 20-Jährige legte Berufung gegen die Strafhöhe (Anm.: 19 Jahre) ein.

    Doch OGH und Oberlandesgericht schmetterten die Rechtsmittel ab. Am Montag wurden die Urteile schriftlich bestätigt und im Namen der Republik erklärt. Somit bleibt es beim "Frack" für den 23-Jährigen, die anderen beiden müssen 19 bzw. 20 Jahre ins Häfen.

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