Tirol

Leon (6) tot aufgefunden – nun ist Vater in U-Haft 

Nach der Wende im Fall des toten Buben (6), der im Sommer 2022 in der Kitzbüheler Ache gefunden wurde, wurde nun die U-Haft über den Vater verhängt.

Michael Rauhofer-Redl
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    Am Sonntag (28.08.2022) fanden Einsatzkräfte in der Kitzbüheler Ache die Leiche eines Sechsjährigen.
    Am Sonntag (28.08.2022) fanden Einsatzkräfte in der Kitzbüheler Ache die Leiche eines Sechsjährigen.
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    Im August des Vorjahres wurde in St. Johann in Tirol ein 6-Jähriger tot in der Kitzbüheler Ache gefunden. Lange Zeit gingen die Ermittler davon aus, dass der Vater des Buben gegen 4 Uhr früh mit seinem Kind im Buggy auf der Redford-Promenade spazieren gewesen war, als er plötzlich von einem unbekannten Tatverdächtigen überfallen und bewusstlos geschlagen worden sei.

    Doch zuletzt kamen den Ermittlern Zweifel an der Darstellung des Vaters. Er wurde am Montag festgenommen. Der Mann wird nun nämlich beschuldigt, seinen Sohn umgebracht und in die Ache geworfen zu haben, um ihn von seinem Leid zu erlösen – das bestätigte der Verteidiger des Beschuldigten Hubert Stanglechner gegenüber der "Kronen Zeitung". 

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      In St. Johann ertrank Ende August ein Bub (6), weil sein Vater brutal ausgeraubt wurde. Dachte man zumindest, jetzt gibt es eine dramatische Wende. In. St. Johann wurde jedenfalls lange mittels Hinweiszetteln nach Zeugen gesucht. 
      In St. Johann ertrank Ende August ein Bub (6), weil sein Vater brutal ausgeraubt wurde. Dachte man zumindest, jetzt gibt es eine dramatische Wende. In. St. Johann wurde jedenfalls lange mittels Hinweiszetteln nach Zeugen gesucht.
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      Verdunkelungsgefahr besteht

      Nun wurde sogar Untersuchungshaft gegenüber dem 38-Jährigen verhängt. Das gab Staatsanwaltschafts-Sprecher Hansjörg Mayr in einer Aussendung bekannt: "Das Landesgericht Innsbruck hat am Donnerstagvormittag über den 38-jährigen Vater des sechsjährigen Buben, der Ende August in der Kitzbüheler Ache ertrunken ist, aus dem Haftgrund der Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer Straftat verhängt", heißt es dort. 

      Die Dauer der U-Haft ist zunächst auf 14 Tage beschränkt. Danach wird geprüft, ob die Gründe für die U-Haft weiterhin vorliegen. In der Zwischenzeit wird weiter in alle Richtungen ermittelt. Es werde alles berücksichtigt, was den Verdächtigen ent- oder belasten könnte, heißt es.

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