Witwe von Formel-1-Legende
Lauda siegt vor Gericht – nun bekommt sie Millionen
Das Oberlandesgericht hat nun ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Der Witwe von Niki Lauda, Birgit, steht ein Pflichtteil des Nachlasses zu.
Vor knapp vier Jahren begann der Rechtsstreit um das Erbe von Formel-1-Legende Niki Lauda. Witwe Birgit brachte 2020 eine Pflichtteilsklage gegen die Privatstiftung Lauda ein. Auf der einen Seite stand Birgit Lauda, auf der anderen Seite ehemals engste Vertraute des früheren Rennfahrers. Nach einem jahrelangen Verfahren steht nun fest, dass Lauda den Anteil bekommt, der ihr zusteht. Wie die "Krone" berichtet, handelt es sich um 16 Prozent des Vermögens, das "im deutlich dreistelligen Millionenbereich" liegen soll.
Für Lauda-Anwalt Christoph Kerres ist die Rechtslage eindeutig. "Der Pflichtteil muss laut Gesetz binnen eines Jahres nach dem Tod des Erblassers ausgezahlt werden", erklärt der Jurist gegenüber der "Krone". Die Gegenseite argumentierte, dass Niki Lauda auf Ibiza gelebt habe, weswegen spanische und nicht österreichische Gerichte zuständig seien. Danach wurde behauptet, dass die Witwe erbunwürdig sei – sie solle Kunstwerke in der Verlassenschaft verschwiegen haben.
Es geht um Millionen
Bereits im Mai 2023 feierte Birgit einen ersten juristischen Erfolg. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien stellte fest, dass sie nicht erbunwürdig ist und ihr der Pflichtteil im Grunde zustehe. Wie die "Krone" nun berichtet, wies das Oberlandesgericht die Berufung der Gegenseite ab. Wie viel Lauda nun erhält, muss das Gericht nun feststellen. Nachdem die Rahmenbedingungen geklärt sind, startet nun also der nächste Millionenpoker.
Auf den Punkt gebracht
- Die Witwe von Formel-1-Legende Niki Lauda, Birgit, hat vor Gericht einen Sieg errungen und wird nun einen Pflichtteil des Nachlasses erhalten, der sich auf einen deutlich dreistelligen Millionenbetrag beläuft
- Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht entschieden, dass Birgit Lauda den ihr zustehenden Anteil erhält, und nun muss das Gericht die genaue Summe festlegen