Niederösterreich

Land drängt – EU soll Schutzstatus von Wolf herabsetzen

Der Verwaltungsgerichtshof sieht die Wolfsverordnungen als nicht rechtskonform an, das Land NÖ sieht dies anders: Die Verordnung gelte nach wie vor.

Erich Wessely
Wirbel um Abschüsse von Wölfen
Wirbel um Abschüsse von Wölfen
Getty Images/iStockphoto (Symbolfoto)

In seiner aktuellen Entscheidung in Bezug auf die niederösterreichische Fischotter-Verordnung 2019 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) laut einer Aussendung des WWF klargestellt, dass anerkannte Umweltschutz-NGOs grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen. Zudem müsse es einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz geben, Verordnungen zur Tötung von Wolf & Co. wären nicht rechtskonform.

Denn der VwGH-Entscheid gelte auch in Verfahren zu Verordnungserlassungen, wie etwa aktuell jene zur Tötung von Wölfen, womit die Entscheidung weitreichende Folgen für die zuletzt zahlreichen Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten habe, schrieb der WWF und nannte zusätzlich auch Fälle zu Biber und Fischotter in mehreren Bundesländern. "Das ist ein Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich und ein klares Signal für eine rechtskonforme und lösungsorientierte Politik in den Bundesländern", sagt Christian Pichler, Artenschutzexperte beim WWF Österreich. Jedoch sind die zuletzt ausgesprochenen Verordnungen dadurch nicht automatisch außer Kraft gesetzt, präzisierte WWF-Sprecher Nikolai Moser gegenüber der APA.

"Unsere Wolfsverordnung gilt nach wie vor"

Für Landesvize Stephan Pernkopf (VP) steht dennoch fest: „Unsere Wolfsverordnung gilt nach wie vor. Den VwGH stört halt, dass NGOs dabei nicht mitreden dürfen. Das würde aber nur zu ewig langen Einzelverfahren und Verzögerungen führen. Doch dafür haben wir keine Zeit, wenn Wölfe die Sicherheit von Menschen bedrohen.“

EU soll "endlich Schutzstatus des Wolfes herabsetzen"

Und Pernkopf weiter: „Wir haben klare und transparente Kriterien, wann Problemwölfe verschreckt oder abgeschossen werden dürfen, z.B. wenn sie Menschen bedrohen. Gleichzeitig haben wir den Herdenschutz erhöht. Zielführender für alle wäre es ohnehin, wenn die EU endlich den Schutzstatus des Wolfes herabsetzen würde. Denn aufgrund der fortgeschrittenen Ausbreitung und der hohen Reproduktionsrate ist der Wolf längst nicht mehr gefährdet, er gefährdet aber das Sicherheitsgefühl der Menschen und die Almwirtschaft.“

Die Aarhus Konvention stellt klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die Verordnungen wurde das Beschwerderecht zuletzt ausgehebelt. Die Organisationen WWF Österreich und Ökobüro - Allianz der Umweltbewegung haben sich daher mit einer außerordentlichen Revision an das Höchstgericht gewandt.

WWF fordert Kurswechsel

Anlässlich dieser Entscheidung fordern WWF und Ökobüro daher einen Kurswechsel jener Landesregierungen, die derzeit den Abschuss von europarechtlich geschützten Arten mittels Verordnung erlauben und dabei Einwände von Umweltschutzorganisationen erst gar nicht zugelassen haben. 

Die beiden NGOs fordern nun eine vollständige, rechtskonforme Umsetzung der Aarhus-Konvention in den Bundesländern und eine Rückkehr zur strengen Auslegung der Ausnahmetatbestände vom strengen Schutz. "Generell stellt eine Verordnung keine korrekte Rechtsform für die Entnahme nach den Vorgaben des Unionsrechts dar. Für die Entnahmen fehlt eine europarechtlich verpflichtende Einzelfallprüfung durch die Behörde", so die Umweltjuristin Schranz. 

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