Politik
Fall Teichtmeister – Kanzler kündigt Strafen-Hammer an
Anlässlich der Causa "Florian Teichtmeister" spricht sich nun Bundeskanzler Karl Nehammer für deutlich härtere Strafen bei Kindesmissbrauch aus.
Nach wie vor schockiert der Fall "Teichtmeister" die heimische Kultur- und Politszene. Beim früher gefeierten Bühnen- und TV-Star Florian Teichtmeister sollen insgesamt 58.000 Dateien, die sexualisierte Gewalt an Unmündigen zeigen, gefunden worden sein. Laut seinem Rechtsbeistand Michael Rami wird sich Teichtmeister bei der Gerichtsverhandlung im Februar schuldig bekennen. Somit ist für Experten sehr wahrscheinlich, dass der Beschuldigte einer Haftstrafe entgeht.
Naturgemäß erschüttert reagierte die Politik auf die schrecklichen Vorwürfe. Am Mittwoch meldete sich nun auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) zu Wort. "Strafen sind Ausdruck der Grenzen, die sich die Gesellschaft für unser Zusammenleben setzt. Und wenn es um Kindesmissbrauch geht und sexuelle Gewalt, dann braucht es härtere Grenzen, schärfere Gesetze und damit auch höhere Strafen", donnert der Regierungschef in einer Aussendung.
Der Strafrahmen sei derzeit lächerlich niedrig, so Nehammer. Dieser komme einer Verharmlosung von Kinderschändern gleich. "Der geringe Strafrahmen zeigt eine Schieflage im Strafrecht auf, die behoben werden muss. Ich habe alle betroffenen Ministerien ersucht, sich an einen Tisch zu setzen und gemeinsam Strafenkataloge sowie ergänzende Maßnahmen auszuarbeiten."
ÖVP für härteres Vorgehen
Schon zuvor meldeten sich andere ÖVP-Regierungsmitglieder in dieser Causa zu Wort. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) nahmen prominenten Fall zum Anlass, höhere Strafen für den Besitz von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger zu fordern. Gegenüber der APA bemängelte Raab die aktuelle Gesetzeslage: Im Vergleich zu Deutschland, wo bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen sind, sei der Strafrahmen "unangemessen niedrig". Daher schade es "nicht, sich den Strafrahmen anzusehen". Maximal zwei Jahre Haft sieht das Gesetz aktuell vor.
Auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) – er sprach wörtlich von "schändliche[m] und zutiefst grausame[n] Handeln" – kündigte Konsequenzen an. Im Fokus stehe vor allem der Ausbau der Cyber-Ermittlungen durch Spezialisten in den Landeskriminalämtern, aber auch durch Schwerpunktdienststellen in den Regionen. In den Ermittlungsbereichen "Sexualdelikte" würde auch ein Sonderbereich für Online-Kindesmissbrauch geschaffen.
Causa Teichtmeister: Debatte über höhere Strafen – ein ZIB-Beitrag zum Nachsehen>>
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