Österreich

Tod durch Kugelbombe – Verkäufer muss in Haft

Nach dem Tod eines 17-Jährigen durch eine Kugelbombe stand am Dienstag der mutmaßliche Verkäufer des Pyro-Gegenstands in Ried vor Gericht.

Heute Redaktion
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Der Beschuldigte muss vier Monate ins Gefängnis.
Der Beschuldigte muss vier Monate ins Gefängnis.
Bild: Daniel Scharinger

Pünktlich um 8.30 Uhr betrat der Angeklagte (54) zusammen mit Staranwalt Andreas Mauhart Gerichtssaal Nummer 18. Er trug einen Trachtenanzug, darunter ein weißes Hemd. Er wirkte geknickt, als er auf dem Stuhl vor der Richterin Platz nahm.

Noch bevor es losging, besprach sich der Beschuldigte kurz mit seinem Verteidiger. Er zeigte sich gleich zu Beginn geständig.

Wie berichtet, soll der Angeklagte aus Ansfelden (Bez. Linz-Land) dem 17-jährigen David M. aus Eberschwang (Bez. Ried/Innkreis) eine Kugelbombe der Kategorie F4 verkauft haben.

Dies endete bekanntlich in einer fürchterlichen Tragödie. Beim Versuch, den pyrotechnischen Gegenstand zu zünden, wurde der Bursch tödlich verletzt.

Beschuldigter stellte sich bei der Polizei



Der Händler hätte dem 17-Jährigen den Feuerwerkskörper nicht verkaufen dürfen. Der Verkäufer stellte sich wenige Tage später selbst der Polizei. Es gab laut den Ermittlern bereits kurze Zeit vor seiner Selbstanzeige einen Verdacht gegen ihn.

Wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung musste sich der 54-Jährige am Dienstag vor dem Rieder Landesgericht verantworten.

Nach dreistündiger Verhandlung verkündete die Richterin das Urteil. Der Verkäufer bekam eine zwölfmonatige Haftstrafe (vier davon unbedingt) aufgebrummt – nicht rechtskräftig.

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