Wirtschaft

Kryptogeld bald besteuert – wie viel du blechen musst

Im Rahmen der geplanten Steuerreform sollen künftig auch Kryptowährungen wie Aktien besteuert werden. Dies soll ab März kommenden Jahres gelten.

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Im Rahmen der geplanten Steuerreform sollen künftig auch Kryptowährungen wie Aktien besteuert werden. (Symbolbild)
Im Rahmen der geplanten Steuerreform sollen künftig auch Kryptowährungen wie Aktien besteuert werden. (Symbolbild)
lex van lieshout fotografie / ANP / picturedesk.com

Im Rahmen der am Montag in eine vierwöchige Begutachtung geschickte Steuerreform sollen auch Kryptowährungen in Zukunft wie Aktien besteuert werden. Dies bedeutet für Besitzer des digitalen Vermögenswerts, dass Einkünfte aus Bitcoin und Co. künftig mit 27,5 Prozent besteuert werden – unabhängig davon, wie lange die Assets gehalten wurden.

Am 1. März 2022 soll es so weit sein. Da werden die Änderungen in Kraft treten. Dies betrifft sämtliche Kryptowährungen, die seit dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit. Diesbezüglich heißt es:

"Dadurch fallen alle Kryptowährungen in das neue Besteuerungsregime, bei denen zum Inkrafttretenszeitpunkt die einjährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist."

Wie es heißt, ist aber ein Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften, die dem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent unterliegen, möglich. Hiervon ausgenommen sind jedoch Sparbuchzinsen und Stiftungszuwendungen.

"Altvermögen"

Im Falle von Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 gekauft wurden und über die Spekulationsfrist hinaus gehalten werden, sieht es hingegen anders aus: Jene gelten als "Altvermögen".

 Gewinne aus einem Verkauf müssen nicht versteuert werden.

Die Steuerpflicht betrifft sowohl laufende Einkünfte aus Kryptowährungen als auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen.

Blümel: "Mehr Fairness"

Inländische Dienstleister wie Bitpanda müssen für Einkünfte aus Kryptowährungen die KESt abziehen – allerdings tritt diese Verpflichtung erst 2023 in Kraft. Bis dahin muss der Anleger die Besteuerung selber über die jährliche Veranlagung machen, gleiches gilt für den Fall, dass ein ausländischer Dienstleister die Transaktion abwickelt.

"Im Zuge der Steuerreform werden wir einen Schritt Richtung Gleichbehandlung gehen, um Misstrauen und Vorurteile gegenüber den neuen Technologien abzubauen. Gleichzeitig sorgen wir für mehr Fairness für die Anlegerinnen und Anleger und für einheitliche Marktbedingungen", erläuterte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) das Vorgehen. 

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