Genehmigung fehlt noch
Kronzeuge Thomas Schmid – Staatsanwalt hat entschieden
"Chatman" Schmid will Kronzeuge gegen seine türkisen Ex-Buddys werden. Darüber hat die WKStA jetzt entschieden, braucht aber noch Zustimmung von oben.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat über den Antrag des Ex-Buddys des türkisen Kernzirkels um Sebastian Kurz auf Kronzeugenstatus entschieden. Das bestätigte ein Sprecher der Behörde dem "Kurier".
Wie die Entscheidung ausgefallen ist, ist freilich nicht bekannt – denn sie bedarf noch der Genehmigung von "oben". Ein entsprechender Vorhabensbericht wurde kurz vor Ostern an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt, welche die Sache prüft und dann für den finalen Sanktus ans Justizministerium weiterleitet.
Finale Entscheidung bei Ministerin Zadic
Im Ministerium geht der Bericht zur nochmaligen Prüfung zunächst an die Sektion Einzelstrafsachen und wird von dort an den Weisungsrat weitergeleitet, der Justizministerin Alma Zadic (Grüne) bei der finalen Entscheidung berät.
Bis die endgültige Entscheidung da ist, dauert es zumindest noch einige Wochen.
Durch Schmid-Chats flog alles auf
Erst dann werden wir wissen, ob Thomas Schmid Kronzeuge wird oder nicht. Zuletzt deuteten einige Anzeichen darauf hin, dass dem "Chatman" – durch seine Chats mit dem Who is Who der türkisen Polit- und Wirtschaftswelt kamen etliche Skandale mit Korruptionsgeruch ans Licht – der Kronzeugenstatus zuerkannt wird.
Denn der einstige Generalsekretär im Finanzministerium und spätere Chef der Staatsholding ÖBAG musste der WKStA seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen, was für die Berechnung einer möglichen Diversion im Kronzeugen-Falle notwendig ist.
Seinen Lebensmittelpunkt hat der 48-Jährige inzwischen nach Amsterdam verlegt.
Geständnis
Im Sommer 2022 hatte Schmid vor der WKStA ein umfassendes Geständnis abgelegt und dabei sich selbst sowie unter anderem prominente ÖVP-Vertreter – darunter Sebastian Kurz – schwer belastet.
Wird Schmid Kronzeuge, so wird er nicht angeklagt und es kommt zu einer Diversion. Die Höhe einer solchen Geldstrafe richtet sich nach den Vermögensverhältnissen.