Als berufsunfähig abgestempelt

Krebs besiegt – aber Fahrlehrer darf nicht arbeiten

Er hatte Krebs und einen Unfall. Jetzt ist Robert S. (64) wieder gesund und möchte wieder arbeiten. Aber die PV hat ihn als Pensionist abgeheftet.

Wien Heute
Krebs besiegt – aber Fahrlehrer darf nicht arbeiten
PV hat berufsfähigen Fahrlehrer als Berufsunfähigkeitspensionisten "abgestempelt".
Denise Auer / Privat / Bildmontage "Heute"

Robert S. steht mit 64 Jahren kurz vor der Alterspension. Der gelernte Fahrlehrer fühlt sich aber überhaupt nicht wie ein Pensionist. Ganz im Gegenteil möchte er seinen Beruf als Fahrlehrer ausüben. Jahrzehntelang war er gerne mit den Fahrschülern unterwegs. Im Jahr 2020 hatte er einen Arbeitsunfall. Ein Jahr später wurde er von der Pensionsversicherung (PV) auf ewig in die "unbefristete Berufsunfähigkeit" geschickt. In der Zwischenzeit hatte er auch eine Krebserkrankung überstanden. Dass der resiliente 64-Jährige bei der PV seinen Tatendrang bekundete und sich heute gesund und fit zum Arbeiten fühlt, nützt gar nichts.

Fahrlehrer werden gesucht, aber die PV lässt einen nicht arbeiten
Robert S. (64)
Fahrlehrer, der in die Berufsunfähigkeitspension geschickt wurde.

"Ich habe die letzten 30 Jahre nichts anderes gemacht", erzählt der passionierte Fahrlehrer. Der unfreiwillige Pensionist fühlt sich keineswegs alt. Unterdessen fehlen ihm die sozialen Kontakte, wie er sagt. "Fahrlehrer werden gesucht. Das ist ein Mangelberuf, aber die PV lässt einen nicht arbeiten", ärgert er sich. Der Mann war bereits in Gesprächen mit Arbeitgebern, aber "niemand mag einen mit Status Berufsunfähigkeit einstellen".

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    Screenshot/ORF

    Daher stellte der Mann bei der PV einen Antrag auf Nachuntersuchung. Sein Ziel ist es, seine Berufsfähigkeit neu prüfen zu lassen, damit er sich letztlich bewerben kann. Bis heute hat er keine schriftliche Antwort erhalten. Per telefonischer Auskunft hat er aber erfahren, dass er sich zuerst anstellen lassen müsse, bevor die PV ihn zwecks Berufsfähigkeit untersucht.

    Die PV-Logik – Arbeitgeber soll zuerst den Berufsunfähigkeitspensionisten anstellen

    In einer Stellungnahme gegenüber "Heute" gibt die PV überhaupt an, dass dieses Prozedere gesetzlich verankert sei: Demnach lädt die PV mit der Meldung des neuen Arbeitgebers zur Nachuntersuchung ein. Dann bewerte die PV den Gesundheitszustand neu und gegebenenfalls sie die Berufsunfähigkeitspension. Nach dieser Logik soll also der Arbeitgeber den berufsfähigen Berufsunfähigkeitspensionisten anstellen, bevor die PV die Berufsfähigkeit überprüfen kann.

    PV darf entscheiden, ob Robert S. Untersuchung bekommt

    Seitens der Arbeiterkammer (AK) heißt es hingegen folgendes: Das Gesetz schreibt der PV keineswegs vor, auf eine Anstellung warten zu müssen, bevor sie eine Nachuntersuchung bezüglich der Berufsfähigkeit in die Wege leitet. Robert S. kann diese Untersuchung allerdings gesetzlich nicht durchsetzen. Dementsprechend ist in diesem Fall alleiniger Entscheidungsträger die PV – ganz unabhängig davon, ob Robert S. bereits als Fahrlehrer angestellt ist oder nicht. Seitens der AK gibt man aber auch zu bedenken, dass bei einem 64-Jährigen eine Gesundung hin zur Berufsfähigkeit wenig plausibel ist. Vermutlich geht die PV davon aus, dass eine Untersuchung ins Leere läuft.

    Noch absurder wird die Sachlage, nach dem der Arbeitswillige selbst während der fortlaufenden Behandlungszeit eine Weiterbildung zwecks der Berufsberechtigung absolvierte. Darunter fällt auch die Gesundheitsüberprüfung eines Amtsarztes. Dabei wird unter anderem Hör- und Sehfähigkeit sowie Motorik geprüft. Diese Prüfung brachte Robert S. 2023 erfolgreich hinter sich.

    Robert S. gesund und arbeitsbereit

    Insgesamt mag sich Gesundheitszustand von Robert S. wesentlich verbessert haben. Seine Verletzung im Halswirbel nach dem Arbeitsunfall aus 2020 sowie eine Krebserkrankung aus 2022 gelten als geheilt. "Meine Krebswerte liegen bei Null. Das gilt als geheilt", meint der resiliente 64-Jährige.

    Ich will jetzt arbeiten und nicht erst in der Alterspension
    Robert S. (64)
    Gelernter Fahrlehrer und Pensionist

    Dabei verweist die PV noch auf eines: Am 1.12.2024 werde Robert S. 65 Jahre alt. Dann habe er die Möglichkeit, die Umwandlung der Berufsunfähigkeitspension in eine Alterspension zu veranlassen und uneingeschränkt zu arbeiten. "Ich will jetzt arbeiten und nicht erst in der Alterspension", meint der Mann zu der unkooperativen Haltung der PV.

    Auf den Punkt gebracht

    • Robert S.(64), ein passionierter Fahrlehrer, möchte trotz seiner Genesung nach einem Arbeitsunfall und einer Krebserkrankung wieder arbeiten, wird jedoch von der Pensionsversicherung (PV) daran gehindert, da er unbefristet als berufsunfähig eingestuft wurde
    • Obwohl er sich gesund und arbeitsfähig fühlt, zeigt sich die PV unkooperativ und verweigert ihm die Rückkehr in seinen Beruf
    red
    Akt.