Oberösterreich

Schwer kranker Frau Rehageld einfach gestrichen

Einer dienstunfähigen Krankenpflegerin aus dem Bezirk Kirchdorf wurde ihr Rehageld von der PVA gestrichen. Sie konnte erfolgreich klagen.

Johannes Rausch
Die Arbeiterkammer OÖ setzte sich für eine Krankenpflegerin aus dem Bezirk Kirchdorf ein.
Die Arbeiterkammer OÖ setzte sich für eine Krankenpflegerin aus dem Bezirk Kirchdorf ein.
Arbeiterkammer Oberösterreich

Die Diplom-Gesundheits- und Krankenpflegerin bekam seit 2015 Rehabilitationsgeld, da sie nach mehr als 14 Dienstjahren wegen schwerer gesundheitlicher Probleme berufsunfähig wurde.

Im Juli 2021 wurde ihr dieses Rehageld allerdings von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ganz gekürzt. Die Frau wandte sich mit ihrem Fall an die Bezirksstelle der Arbeiterkammer Kirchdorf.

Nach einer eingereichten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht in Steyr stellte das Gerichtsurteil fest, dass die Frau nach wie vor berufsunfähig ist und ihr das Rehageld daher weiterhin rechtlich zusteht.

AK-Präsident Andreas Stangl unterstreicht den hohen Stellenwert der 14 Bezirksstellen in Oberösterreich: "Während andere Organisationen ihre Angebote vor Ort einschränken, setzen wir verstärkt auf Regionalisierung."

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