Wien
Kontroll-Chaos auf Christkindlmarkt – das gilt wirklich
Am Sonntag kam es am Christkindlmarkt am Rathausplatz zu irrtümlichen 2Gplus-Kontrollen. Dabei ist für den Zutritt gar kein PCR-Test nötig.
Am Sonntag endete der Lockdown für Geimpfte und Genesene. Die Öffnungsschritte erfolgen in den Bundesländern allerdings unterschiedlich. Österreich wird wieder zum Fleckerlteppich: Neun Bundesländer, fünf verschiedene Wege.
In Vorarlberg, Tirol und dem Burgenland haben auch Gastronomie und Hotellerie schon am 12. Dezember aufgesperrt. In Wien dauert die Lokal-Öffnung noch bis zum 20. Dezember, die Christkindlmärkte durften allerdings öffnen. Waren kann man dort kaufen, für Punsch und Speisen gilt Take-away.
Am ersten Öffnungstag kam es jedoch zu einem Kontroll-Chaos. Für Märkte gilt die normale 2G-Regel. Am Rathausplatz wurden von Securitys am Sonntag allerdings irrtümlich 2Gplus-Kontrollen durchgeführt, berichtete die "Kronen Zeitung". Das heißt, sie verlangten von geimpften und genesenen Gästen auch einen PCR-Testnachweis.
Christkindlmärkte gelten allerdings als Gelegenheitsmärkte, die nicht automatisch den Regeln von allgemeinen Zusammenkünften unterworfen sind. Sie sind als reine Verkaufsmärkte anzusehen, laut Verordnung kommt also die 2G-Regel zum Einsatz. Darüber hinaus muss auf Christkindlmärkten auch keine FFP2-Maske getragen werden, sofern sie ausschließlich im Freien stattfinden.
Rund 100 Besucher abgewiesen
In den Vormittagsstunden wurden jedoch Besucherinnen und Besucher am Rathausplatz ohne gültigen PCR-Test längere Zeit vom Sicherheitsdienst abgewiesen und nicht auf das Gelände des Christkindlmarkts gelassen, ehe sich er Irrtum nach rund einer halben Stunde aufklärte, wie Betreiber Akan Keskin im "Wien heute"-Interview berichtete.
"Die Landesverordnung kam erst um 20.00 Uhr herausgekommen, da haben wir zwar genau gelesen, aber das war ein Missverständnis. Der Fehler liegt bei uns", so Keskin. Rund 100 Menschen wurden in dieser Zeit aber abgewiesen, weil sie keinen gültigen Test mit hatten.
Kuriose Punsch-Regel
Auch die Regeln für den Punsch-Konsum stiften Verwirrung: Grundsätzlich gibt es nur Take-away – konsumiert werden darf dieser nur mit 50 Meter vom Stand entfernt, am Rathausplatz gibt es dazu etwa Flächen und Sitzplätze in den Parks. Alkoholhaltiger Punsch darf nur verpackt verkauft werden, also zum Beispiel in Flaschen oder in Häferln mit Deckeln. Manche Standbetreiberinnen und -betreiber verzichteten sogar aus Sicherheitsgründen komplett auf Alkohol.
Das Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) erklärte unterdessen was für die Wiener Christkindlmärkte konkret gilt: Sie können in dieser Woche nur als Verkaufsmärkte stattfinden, das bedeutet: Verkaufsstände haben offen, während Gastrostände nur Take Away anbieten.
Besucher müssen geimpft oder genesen sein und - abgesehen von Innenräumen - keine FFP2-Maske tragen. Erworbene Speisen und Getränke sind in einem Mindestabstand von 50 Metern zu konsumieren. "Damit entzerren wir die Besucherströme und andererseits stellen wir so sicher, dass die Christkindlmärkte ihren Charakter als reine Verkaufsmärkte behalten", stellte ein Hacker-Sprecher klar.