Politik
Kommission tagt – so könnte Impfpflicht jetzt fallen
Österreich sperrt am 5. März komplett auf. Parallel dazu könnte die Impfpflicht (vorerst) durch die Hintertüre verschwinden. Der weitere Fahrplan.
Österreich baut stufenweise die G-Einschränkungen ab. Schon ab kommenden Samstag (19.02.2022) wird von 2G auf 3G umgestellt. Auch Ungeimpfte dürfen dann wieder unter der Voraussetzung eines negativen Corona-Tests etwa ins Fußballstadion, zum Friseur oder ins Fitnesscenter. Nur zwei Wochen später (05.03.2022) fallen dann sämtliche G-Beschränkungen – alles zum "Freedom Day".
Türkis-Grün gibt dem wachsenden Druck aus der Bevölkerung nach und beendet das harte Maßnahmen-Regime. Über die Impfpflicht (ab 15.3. soll gestraft werden) entscheidet eine Kommission im Kanzleramt. Seit Donnerstag ist auch endlich klar, wie dieser Expertenrat zusammengesetzt ist. Neben den beiden medizinischen Top-Leuten Eva Schernhammer und Herwig Kollaritsch werden auch die juristischen Experten Christiane Wendehorst und Karl Stöger die Notwendigkeit der Impfpflicht evaluieren. Schon am Freitag nahm das Gremium seine Arbeit auf.
Bericht wohl erst nach Öffnungstag fertig
Anhand eines Fragenkatalogs soll das neu eingesetzte Gremium einschätzen, ob die Durchsetzung der Impfpflicht angesichts der Lage noch notwendig ist, oder nicht. Die Fragen, mit denen sich das Quartett auseinandersetzen muss, haben auch Corona-Medikamente und die Eignung der Impfpflicht zur Verhinderung einer Überlastung der medizinischen Versorgung zum Thema.
Sollte die Kommission also etwa zum Schluss kommen, dass es die Impfpflicht (zum gegenwärtigen Zeitpunkt) nicht braucht, um volle Spitäler und Intensivstationen zu verhindern, dann wird die Regierung von der Umsetzung absehen. Zwar ist die Impfpflicht bis zum 31. Jänner 2024 ausgelegt und beschlossen worden, rechtlich ist es aber möglich, einzelne Passagen auszusetzen. Der entsprechende Bericht soll bis zum 8. März 2022, nur drei Tage nach dem "Freedom Day", fertig sein.
Mückstein sieht in Impfpflichtgesetz "flexiblen Rahmen"
Neben der Nicht-Exekution des Gesetzes inklusive des kollektiven Ausbleibens von Strafen, solche sind nämlich erst für Phase 3 vorgesehen, können laut offiziellen Angaben auch ganze Passagen bzw. einzelne Bestimmungen, auch vorübergehend, ausgesetzt werden. Dieses habe, so sieht es das Gesetz vor, durch den Gesundheitsminister per Verordnung zu geschehen.
Auch wenn die Tendenz und die von der Politik angekündigten Öffnungsschritte klar in Richtung Aussetzung der Impfpflicht zu deuten scheint, hält Ressortchef Wolfgang Mückstein (Grüne) fest, dass das Impfpflichtgesetz von einer breiten Mehrheit getragen werde und in einem gemeinsamen Prozess aus Politik, Wissenschaft und der Bevölkerung erarbeitet worden sei. "Das Gesetz wurde bewusst als flexibles Rahmengesetz gestaltet, um auf aktuelle Bedürfnisse und Entwicklungen reagieren zu können", erklärte er in Hinblick auf die Einsetzung der Kommission. Diese garantiere, dass das weitere Vorgehen bei der Impfpflicht von einer umfassenden wissenschaftlichen Basis getragen werde, so Mückstein.
Mückstein kündigt Impf-Strafen an
Am Samstag legte der Minister dann im ORF-Radio Ö1 nach. Phase 2 des Impfpflichtgesetzes, die eine stichprobenartige Kontrolle der Polizei, etwa im Rahmen von Verkehrskontrollen, vorsieht, wird plangemäß am 15. März starten. Ob Phase 3, diese sieht flächendeckende Verwaltungsstrafen anhand eines Datenabgleichs vor, kommt, hängt vom Bericht der Expertenkommission ab. Diese Phase könnte bis zum Herbst ausgesetzt werden. Dies hängt wohl auch mit dem dann vorherrschenden Infektionsgeschehen zusammen.