Niederösterreich
Klimabonus für Häftlinge sorgt für Wut bei Justizwache
Auch verurteilte Straftäter bekommen 500 Euro Klimabonus. Das Aushändigen der Gutscheine bzw. die Abholung des Geldes soll die Justizwache übernehmen.
Nicht nur Verstorbene bekommen dieser Tage den Klimabonus ausbezahlt, auch verurteilte, im Häfen sitzende Straftäter haben Anspruch auf die von der Regierung pro Person ausgeschütteten 500 Euro. Heftige Kritik dazu kam bereits seitens der FPÖ – "Heute" berichtete hier.
Was passiert mit Gutscheinen?
Und auch die Justizwache ist über diese Tatsache "not amused", denn: Die Gefängnis-Wärter wurden aufgetragen, sich darum zu kümmern, dass das Geld ordnungsgemäß beim Insassen ankommt.
In der Praxis heißt das: Wird dem Sträfling der Klimabonus via Gutschein ausgefolgt, muss die Justizwache zuerst dafür sorgen, dass der Häftling den RSa-Brief mit den Gutscheinen erhält. Dann müssen ihm die Möglichkeiten, wie er mit dem Geld weiter verfahren kann, so erklärt werden, dass er sie auch versteht.
Sollte der Insasse oder die Insassin wollen, dass z.B. ein Angehöriger das Geld bekommt, muss der Gutschein an die ausgewählte Person übermittelt werden. Falls die 500 Euro auf das Konto des Insassen gehen sollen, muss die Justizwache mit den Gutscheinen auf die Bank gehen, sich das Geld auszahlen lassen und es auf das Konto des Häftlings einzahlen.
„"Wir leiden seit Jahren unter extremem Personalmangel und sollen jetzt auch noch die Klimabonus-Postler spielen?"“
"Klimabonus-Postler"
"Wir leiden seit Jahren unter extremem Personalmangel und sollen jetzt auch noch die Klimabonus-Postler spielen?", schäumt ein Justizbeamter im "Heute"-Gespräch. Wie mehrmals berichtet, ist die Justizwache in Österreichs Gefängnissen bei einer hohen Anzahl an Insassen notorisch unterbesetzt.
Die FPÖ Niederösterreich unter Udo Landbauer fordert indes eine Abschaffung des Klimabonus für verurteilte Straftäter und auch für Asylwerber.