Wohnen

Klimaanlage im Büro – so kalt darf sie maximal sein

"Mit ist kalt", "mir ist heiß": Das Büro für jeden optimal zu kühlen, ist fast unmöglich. Eine AK-Expertin klärt auf, was das Gesetz vorsieht.

Sabine Primes
Die Arbeitsstättenverordnung sieht einen Temperaturbereich von 19 bis 25 Grad vor, wenn sitzende Tätigkeiten ausgeübt werden (z. B.Büroarbeit).
Die Arbeitsstättenverordnung sieht einen Temperaturbereich von 19 bis 25 Grad vor, wenn sitzende Tätigkeiten ausgeübt werden (z. B.Büroarbeit).
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Die Hitzewelle hat Österreich weiter fest im Griff. Die Hitze belastet den Organismus und bei Temperaturen über 25 Grad Raumtemperatur ist konzentriertes Arbeiten kaum mehr möglich. Deshalb hat der Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer, den Arbeitsplatz vor Hitze – so gut es geht – zu schützen. Nicht zuletzt wegen dem klimatisierten Büro arbeiten viele an heißen Tagen lieber in der Firma als daheim. Die Arbeitsräumlichkeiten für jeden Angestellten optimal zu kühlen, ist fast ein Ding der Unmöglichkeit, da jeder Hitze und Kälte anders empfindet. Vor allem in Großraumbüros wird diskutiert: Wann ist die Klimaanlage zu kalt? Was das Gesetz dazu sagt und wie man sich als Arbeitnehmer gegen "zu heiß" oder "zu kalt" wehren kann, erklärt eine Expertin der Arbeiterkammer Wien (AK). 

Kein Anrecht auf Klimaanlage

"Dass viele Unternehmen mittlerweile klimatisiert sind, ist ein Entgegenkommen des Arbeitsgebers. Denn laut Gesetz besteht keine Verpflichtung eine solche zu installieren. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitergeber bei Hitze nur dazu, die Arbeitsplätze schattig zu halten und ausreichend Getränke bereit zu stellen", erklärt Betriebswirtin Julia Nedjelik-Lischka von der AK, Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit.

Die Temperatur am Arbeitsplatz ist in der so genannten Arbeitsstättenverordnung geregelt – sofern die Arbeit in Räumen verrichtet wird. Laut dieser hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen zwischen 19 und 25 Grad beträgt, wenn in den Räumlichkeiten Arbeiten mit geringer körperlicher Belastung durchgeführt werden (Arbeit im Sitzen, z.B. Büroarbeit). Zwischen 18 und 24 Grad gelten, wenn in dem Raum Arbeiten mit normaler körperlicher Belastung verrichtet werden (z.B. handwerkliche Arbeiten) und mindestens 12 Grad muss es haben, wenn in dem Raum nur Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung durchgeführt werden.

"Diese Verordnung ist allerdings schon über 30 Jahre alt als von einem Klimawandel noch keine Rede war. Die Arbeiterkammer setzt sich schon seit Jahren für eine Novellierung ein - vor allem, was 'Hitzefrei' am Bau angeht", so die Expertin.

Was kann ich tun, wenn mir ständig zu kalt oder zu warm ist?

Empfindet ein Mitarbeiter die Raumtemperatur zu kalt oder zu warm, besteht der erste Schritt darin, sich an den Vorgesetzten zu wenden. Ändert sich nichts, sind der Arbeitsmediziner oder die Sicherheitsfachkraft die nächsten Ansprechpartner. Diese muss es in jedem Unternehmen geben. Liegt kein technischer Fehler vor und es ändert sich noch immer nichts an der Situation, ist das Arbeitsinspektorat oder – bei Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern – die Unfallversicherung zurate zu ziehen. Es folgt eine Raumtemperaturmessung und Überprüfung, ob der Arbeitgeber alle hitzemindernden Auflagen einhält. 

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    <strong>Kolbenfaden:&nbsp;</strong>Die weiß-silbrig-gemaserten Blätter können bis zu 30 Zentimeter lang werden. Der Kolbenfaden muss konstant gegossen werden. Die Erde sollte jedoch nie zu nass sein und die Blätter gelegentlich besprüht werden. An einem warmen, nicht unbedingt hellen Standort, jedoch mit einer hohen Luftfeuchtigkeit, beispielsweise im Badezimmer, fühlt sich der Kolbenfaden ganzjährig wohl.
    Kolbenfaden: Die weiß-silbrig-gemaserten Blätter können bis zu 30 Zentimeter lang werden. Der Kolbenfaden muss konstant gegossen werden. Die Erde sollte jedoch nie zu nass sein und die Blätter gelegentlich besprüht werden. An einem warmen, nicht unbedingt hellen Standort, jedoch mit einer hohen Luftfeuchtigkeit, beispielsweise im Badezimmer, fühlt sich der Kolbenfaden ganzjährig wohl.
    Getty Images/iStockphoto

    Pech gehabt

    Interessant ist: Wenn Mitarbeitern kalt ist, aber die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttemperatur eingehalten wird, kann man sich zwar beim Vorgesetzten oder Betriebsrat beschweren, aber das Arbeitsinspektorat kann nur dann aktiv werden, wenn die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. Solange die Temperaturuntergrenze eingehalten wird, hat das für den Arbeitgeber keine Folgen. Heißt also: Wem bei 19 Grad kalt ist, hat leider Pech gehabt und nimmt sich besser einen Pullover ins Büro mit.

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