Österreich
Klasse saß am Flughafen fest - Airline zahlt 6.000 Euro
Weil die Lufthansa einen Flug ohne Passagiere durchführte, musste eine AHS-Klasse am Flughafen übernachten. Nun muss die Fluglinie zahlen.
Eine Schulklasse der AHS Köflach (Stmk.) mit 22 Schülern und zwei Lehrerinnen verbrachte im heurigen Juli eine Englisch-Sprachwoche in London. Die Anreise in das Vereinte Königreich erfolgte noch problemlos, der Rückflug wurde für die Jugendlichen und die Lehrkräfte aber zur Odyssee.
Der Flug von London nach Frankfurt startete bereits mit mehr als einer Stunde Verspätung. In Frankfurt verpasste die Klasse beinahe des Anschlussflug nach Graz, kam aber gerade noch rechtzeitig zum Boarding. Doch das Gate war bereits geschlossen. "Aus operativen Gründen" hatte die Lufthansa beschlossen, den Flug nach Graz passagierlos, also als sogenannten "Geisterflug" durchzuführen.
Schülern wurde keine Übernachtungsmöglichkeit angeboten
Da spätabends am Flughafen in Frankfurt keine Schalter mehr besetzt waren, und der Gruppe weder eine Übernachtung noch Verpflegung angeboten wurde, mussten die Jugendlichen die Nacht im Terminal verbringen. Doch auch am nächsten Tag gab es für die Klasse keinen Flug nach Graz. Stattdessen wurde den Schülern ein Flug nach Linz angeboten, per Bus ging es anschließend nach Köflach.
Als sich die Schüler und die Lehrkräfte bei der Lufthansa beschwerten, reagierte diese nicht fristgerecht. Die Schule schaltete schließlich die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ein, die eine Einigung mit der Lufthansa erzielen konnte: "Die apf hat festgestellt, dass in diesem Fall gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Ausgleichszahlung von insgesamt 6.000 Euro seitens der Airline zu leisten ist. Es lagen aus unserer Sicht keine vertretbaren Gründe für eine Nichtbeförderung vor", erklärt apf-Geschäftsführerin Maria-Theresia Röhsler. Für Betreuungsleistungen (Verpflegung) wurden der Lufthansa zudem 132 Euro verrechnet.
Höhe der Ausgleichszahlung hängt von Strecke ab
Wird Passagieren gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, sind Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, wie Mahlzeiten und andere Beförderungsmöglichkeiten sowie eine Ausgleichszahlung vorgesehen: "Sollte die Fluglinie ihrer Verpflichtung zur Betreuung nicht nachkommen, empfehlen wir, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Kosten nachweisen zu können und rückerstattet zu bekommen", so Röhsler. Die Höhe der Ausgleichszahlungen hängt von der jeweils gebuchten Strecke ab: bei Flügen von bis zu 1.500 km sind dies 250 Euro pro Person.