Wien
Vermieter drohte totem Wiener mit Räumungsklage
Ihr toter Ehemann wurde mit einer Räumungsklage bedroht. Eine Wienerin stand unmittelbar vor dem Wohnungsverlust. Die MieterHilfe vermittelte.
Auch kuriose Fälle löst die Wiener MieterHilfe. In einem Fall sah sich eine Frau (70) mit einer Mietzins- und Räumungsklage konfrontiert. Sie ging sich rechtlichen Rat holen bei der MieterHilfe, einem kostenlosen Service der Stadt Wien.
Die Überraschung war groß, als die Wohnrechtsexperten der MieterHilfe bei Durchsicht der Klage erkannten, dass nicht die Mieterin selbst, sondern ihr Ehegatte geklagt wurde. Jedoch: Der Ehemann war schon vor Jahren verstorben. Seit 2017 war die Frau in den Vertrag für die 60 Quadratmeter große Altbau-Wohnung im Bezirk Landstraße eingetragen. Im Vertrag von 1994 war eine Miete von 130 Euro gestanden.
Wegen 112 Euro Mietrückstand Räumungsklage
Im Juni kam eine Erhöhung der Miete. Inzwischen hatte die Mieterin 300 Euro brutto mit Betriebskosten zu leisten. Sie vermasselte es, den Dauerauftrag zügig zu ändern – es entstand ein Rückstand von 112 Euro in Summe. Ihr toter Ehemann erhielt daraufhin eine Räumungsklage. "Die ältere Dame war sehr verzweifelt. Für sie war die Situation sehr anstrengend", erinnert sich der Mitarbeiter der MieterHilfe.
Frau L. setzte die Mietrechte nach dem Tod ihres Mannes fort. Das heißt, sie blieb in der Wohnung. Es war für die MieterHilfe schnell klar, dass die vom Vermieter beauftragte Rechtsanwaltskanzlei die falsche Partei geklagt hatte.
Vermieter zieht Klage zurück
Nach Durchsicht des Mietvertrages und Überprüfung der zugrundeliegenden Vorschreibungen hat die Mieterin umgehend den tatsächlich aushaftenden Mietzins zuzüglich der Verzugszinsen an den Vermieter bezahlt.
Weiters wurde das zuständige Bezirksgericht unter Vorlage der Sterbeurkunde informiert, dass die falsche Person geklagt wurde. Daraufhin zog der Vermieter die Klage zurück. So konnte der drohende Wohnungsverlust erfolgreich abgewendet werden.
Nur eine Woche zwischen Verzweiflung und Lösung
Auch bei einem weiteren Detail konnte die MieterHilfe helfen: Die Gastherme der Mieterin war defekt und zu alt für eine Reparatur. Da von Seiten der Hausverwaltung nach mehrmaligem Hinweis nichts geschah, schaffte die frierende Frau auf eigene Kosten eine neue an.
Vor Gericht wird nun der ausgegebene Betrag von der Hausverwaltung zurückerstritten. "Auch hier wird die MieterHilfe der Stadt Wien bestmögliche Unterstützung anbieten." Zwischen der Kontaktaufnahme zur MieterHilfe bis zur Lösungsfindung war nur eine Woche vergangen.