Politik
Kinderrechte bei Abschiebungen kaum berücksichtigt
Wie geht man mit Kindern um, die in Österreich aufgewachsen sind, aber trotzdem abgeschoben werden sollen?
Ana erzählt, dass sie von den Menschen hier nicht verstanden wird. Sie kennt niemanden, kann die die Sprache weder lesen noch schreiben. Ihre Schwester wurde sogar in Österreich geboren, trotzdem wurden sie Anfang des Jahres nach Georgien abgeschoben.
Das erfolgte unter heftigem Protest, es entstanden unschöne Bilder – und erste Risse in der türkis-grünen Koalition. Eine im Justizministerium angesiedelte "Kindeswohl-Kommission" sollte Grundsätze zur Gewährung des humanitären Bleiberechts ausarbeiten und Empfehlungen formulieren. Kritiker nennen das eine Pseudo-Maßnahme, einen zahnlosen Gesprächskreis.
Falsche Signale
Der Innenminister wollte auch am Sonntag in der Pressestunde keine Anzeichen von Gnade walten lassen. Das würde "falsche Signale in die Herkunftsländer" schicken. "Wenn wir Einzelentscheidungen zum Maß machen, dann verlieren wir die Objektivität."
Den Vorsitz der Kindeswohlkommission übernahm die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofes und Bundespräsidentschaftskandidatin Irmgard Griss. "Es ist immer die Entscheidung des Einzelfalls", findet sie. Doch es braucht eine klare, rechtliche Basis.
Kinder-Rechte bleiben außen vor
Die Kinder-Reche sind zwar im Verfassungsrang festgeschrieben. Doch je weiter man den rechtlichen Stufenbau nach unten geht, desto ausgedünnter werden sie. Im Asylgesetzt "spielen die Kinderrechte eigentlich keine Rolle mehr." Es muss deswegen ein verbindliches "Monitoring der Kinder-Rechte geben."
„"Bei den Kindern selbst kommt wenig davon an."“
Bei solchen Entscheidungen, insbesondere das humanitäre Bleiberecht betreffend, sollen auch die Bürgermeister eine entscheidende Rolle zugeschrieben bekommen. Die Integration ist schließlich der wichtigste Faktor. "Wer weiß das besser, als die Menschen, die mit ihnen leben", so Griss.
Noch noch vor dem Sommer soll es einen Endbericht der Kommission geben.