Wien

Kindergarten-Skandal: FPÖ fordert Kopf der MA10-Chefin

Die Freiheitlichen fordern MA10-Chefin zum Gehen auf. Die Kindergarten-Leitung in Wien-Penzing wurde bereits vor die Türe gesetzt.

Thomas Peterthalner
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Der Kindergarten in Wien-Penzing. 
Der Kindergarten in Wien-Penzing. 
Sabine Hertel

Der Wiener FPÖ-Bildungssprecher  Maximilian Krauss wirft Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) nun "Untätigkeit" nach dem Missbrauchsverdacht in einem Wiener Kindergarten vor. Das sei eine "Sauerei".

MA10 Chefin soll suspendiert werden

"Der Versuch, den Skandal mit Alibihandlungen wie dem Einsetzen einer Wischiwaschi-Kommission auszusitzen, ist nicht zu akzeptieren", meint Krauss. Er kündigt an, Wiederkehr mit parlamentarischen Initiativen weiter unter Druck setzen zu wollen. "Mit dem Einbringen eines Antrages zur Suspendierung der MA10 Leiterin aber auch einer Anfragen-Serie werden wir den Stadtrat weiter mit seinem Versagen konfrontieren. Angesichts der Tragweite des verursachten Schadens bei Kindern und Eltern kann hier nicht zur Tagesordnung übergegangen werden", meint Krauss. Die MA10-Chefin Daniela Cochlar gerät unter Druck, auch weil der verdächtige Mitarbeiter bisher nur suspendiert wurde. "Er ist in einem anderen Dienst tätig", meinte Cochlar letzte Woche zu "Heute". Sie verwies auf die "laufenden Ermittlungen". 

Eltern wussten von nichts 

Schon vor 13 Monaten soll es zu den sexuellen Übergriffen auf Kinder in dem Kindergarten in Wien-Penzing gekommen sein. "Das Schlimmste ist, dass wir nicht die Möglichkeit hatten, unserem Sohn zu helfen", meinte eine Mutter im Interview mit der ORF-Sendung "Thema". Erst als ein vierter Verdachtsfall bekannt wurde, flog der Skandal auf.

Kindergarten-Leiterin ist schon weg

Die Stadt reagierte und setzte am Freitag (20.5.2022) die Kindergarten-Leiterin vor die Türe. "Es wird eine neuen Kindergarten-Leitung geben", kündigte Wiederkehr an. Auch ein Kinderschutzkonzept ist geplant. Die Staatsanwaltschaft Wien prüft die Vorfälle, bisher gibt es vier Anzeigen. Für den Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung. 

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