ÖGK forschte nach

Kindergärtnerin fälschte Krankmeldung – 1.000 € Strafe

Eine 21-Jährige wollte sich den Weg in die Ordination sparen und fälschte eine Krankmeldung. Das brachte sie nun auf die Anklagebank.

Österreich Heute
Kindergärtnerin fälschte Krankmeldung – 1.000 € Strafe
Der Weg in die Arzt-Ordination für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist leider unvermeidbar (Symbolbild).
Jeff Mangione / KURIER / picturedesk.com

Ein Magen-Darm-Virus und der daraus resultierende Krankenstand brachte eine 21-jährige Kindergartenpädagogin nun auf die Anklagebank. Weil sie eine Krankmeldung vom Arzt gefälscht hatte, wurde ihr am Straflandesgericht Graz schwerer Betrug vorgeworfen.

Als im heurigen Jänner im Kindergarten ein Magen-Darm-Virus grassierte, blieb die 21-Jährige daheim: "Mir ging es nicht gut", erklärte die Angeklagte laut "Kleiner Zeitung" vor Gericht. Also suchte die junge Steirerin laut eigener Angabe eine Ärztin auf: "Ich war in der Ordination", beteuerte die Frau.

Bestätigung war nicht von Ärztin

Bei der Untersuchung sei nichts Auffälliges festgestellt worden, die 21-Jährige erhielt demnach eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die sie auch ihrem Arbeitgeber übergab. Doch der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) kam die Krankmeldung spanisch vor und sie forschte nach – mit Erfolg.

Denn die Ärztin erklärte vor Gericht: "Die Bestätigung ist nicht von mir." Auch an den Besuch der 21-Jährigen kann sich die Medizinerin nicht erinnern – es gibt keine Aufzeichnungen dazu, auch die E-Card wurde nicht eingelesen. Zudem wurde auf der Bescheinigung das Datum und die Zeile "Letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit..." in einer Schrift gedruckt, "die wir in der Ordination nicht verwenden", berichtet die "Kleine Zeitung".

Diversion statt Verurteilung

"Aber diese Bestätigung wurde mir gegeben, ich kann mir das nicht erklären", beharrt die Beschuldigte auf ihrer Aussage und bekennt sich nicht schuldig. Doch Staatsanwalt Daniel Weinberger und Richterin Verena Oswald lassen nicht locker: "Es liegt auf der Hand, dass Sie eine alte Krankmeldung verfälscht haben." Und weiter: "Es ging Ihnen wohl nur um den Krankenstand, nicht um Bereicherung."

Als die Sprache auf das Thema Diversion kommt – "wäre möglich, erfordert aber eine Verantwortungsübernahme" – knickt die Angeklagte schließlich ein. "So war es, aber ich war wirklich daheim und krank", erklärt die 21-Jährige. Sie muss im Rahmen einer Diversion 1.000 Euro Geldbuße zahlen und entgeht somit einer Verurteilung.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine 21-jährige Kindergartenpädagogin aus der Steiermark wurde wegen schwerem Betrug angeklagt, da sie eine Krankmeldung gefälscht haben soll, um sich den Weg in die Ordination zu ersparen
    • Nach Ermittlungen der Österreichischen Gesundheitskasse und einer Gerichtsverhandlung muss sie nun im Rahmen einer Diversion 1.000 Euro Geldbuße zahlen
    red
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