Der Plan der neuen Regierung, den Familiennachzug vorübergehend auszusetzen, ruft nun die Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJA) Österreichs auf den Plan. Man sehe dieses Vorhaben durchaus kritisch.
"Kinder haben ein Recht, mit ihren Eltern zusammenzuleben", betonte etwa die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Johanna Fellinger bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. Einen sofortigen Stopp mit dem Verweis, dass dann die Höchstgereichte die Zulässigkeit prüfen werden, könne man nicht unterstützen.
Um einer Überforderung, etwa der Schulen in gewissen Regionen Österreichs, durch die Familienzusammenführungen entgegenzuwirken, müsse man sicher Maßnahmen prüfen, räumte Fellinger ein.
Doch in der Kinderrechtskonvention seien einige Garantien zum Zusammenleben mit der Familie enthalten, ebenso im Bundesverfassungsgesetz über Rechte für Kinder. Daher müsse eine etwaige Regelung vorab darauf überprüft werden, ob sie auch verfassungs- und kinderrechtskonform ist.
Von der Ampel-Koalition – bestehend aus ÖVP, SPÖ und Neos – erwarte sich die KIJA eine Stärkung der Kinderrechte. Dem Wiener Kinder- und Jugendanwalt Sebastian Öhner zufolge seien einige Forderungen der Anwälte im Regierungsprogramm vorhanden.
Er glaube daran, dass eine bundesweite Stärkung der Kinderrechte auch trotz des geringen Budgets gelingen könne. Dem Anwalt zufolge brauche man nicht immer mehr Geld, manchmal brauche man einfach ein Umdenken. Als Beispiel führte Öhner die vorgesehenen einheitlichen Standards in der Kinder- und Jugendhilfe an.
Im Punkto (Cyber-)Mobbing sollte der Fokus auf Prävention, Fortbildungen und verbesserte Strukturen gelegt werden, meinte Oberösterreichs Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger. Dies könnte spätere Kosten für Interventionen einsparen. In diesem Bereich besteh großer Handlungsdruck, problematisch sei, dass die Schulen oft erst dann externe Hilfe suchen würden, wenn die Situation schon verfahren wäre und Suspendierungen notwendig wären.
Im Schuljahr 2023/24 gab es in diesem Bereich österreichweit 2.000 Fälle – 100 mehr als im Vorjahr. In der KIJA blickt man auf die Zunahme in diesem Bereich mit großer Sorge. Fellinger forderte einen verbindlichen Stufenplan für Schulen, bevor eine Suspendierung ausgesprochen wird. Zudem dürfe man eine Suspendierung nie als Disziplinarmaßnahme ansehen.
Suspendierungen sollten nur ausgesprochen werden, wenn Mitschülerinnen, -schüler und Lehrpersonal in Gefahr wären. Dazu komme, dass die Suspendierung nichts am Grundproblem ändere. Daher begrüßt man in der KIJA die Pläne der Regierung, bundesweit einheitliche Standards für eine Suspendierungsbegleitung zu setzen.
Dafür brauche es aber –wie bei den Kinderschutzkonzepten – ausreichend personelle Ressourcen und fachlich qualifiziertes pädagogisches Personal, um mit den Kindern und Eltern zu arbeiten. Ansonsten gehe das geplante Modell zulasten anderer Angebote der Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie, so Fellinger.
Ebenfalls im Regierungsprogramm vorgesehen sind einheitliche Regeln für den Kinderschutz. Öhner betonte, dass es nicht von der Postleitzahl abhängen dürfe, ob ein Kind Zugang zu seinen Rechten bekomme. Auch einer Forderung der KIJA entspricht die geplante Schaffung eines Kinderrechtsmonitorings.
Tirols Kinder- und Jugendanwalt Lukas Trentini pochte im Falle er Kinderschutzkonzepte, die an Schulen mittlerweile verpflichtend erstellt werden müssen, auf eine bundesweite Ausweitung auch auf die Kindergärten und andere für Kinder und Jugendliche kritische Bereiche. Als Beispiele wurden außerschulische Vereine im Sport- und Kulturbereich, Bäder oder Bibliotheken genannt. Um finanzielle Anreize dafür zu schaffen, solle etwa ein Kinderschutzkonzept zur Voraussetzung für Förderungen werden.