Bis zu 4.600 Euro Strafe

Kinder als Straftäter – wann jetzt Eltern zahlen sollen

Die Bundesregierung hat am Freitag neue Maßnahmen gegen die Jugendkriminalität in Österreich angekündigt – und dabei deutliche Worte gefunden.

André Wilding
Kinder als Straftäter – wann jetzt Eltern zahlen sollen
Eine Schwerpunktaktion in Favoriten (Archivfoto)
Martin Juen / SEPA.Media / picturedesk.com

Innenminister Gerhard Karner und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler – beide ÖVP – sind noch vor dem Wochenende vor die versammelte Presse getreten und haben die Öffentlichkeit über "neue Maßnahmen gegen Jugendkriminalität" informiert.

Und dabei ging Karner unter anderem auf den schrecklichen Fall jenes 12-jährigen Mädchens ein, das in der Bundeshauptstadt mehrere Monate lang von 18 jungen Männern missbraucht und erpresst worden sein soll. Der Fall hatte sich im Jahr 2023 abgespielt, war aber erst im Februar 2024 publik geworden.

"Nicht zur Tagesordnung übergehen"

"Dieser abscheuliche Fall hat uns klargemacht, dass wir nicht zur Tagesordnung übergehen können. Frauen und insbesondere Kinder müssen stärker geschützt werden", stellte Innenminister Gerhard Karner unmissverständlich fest.

Daher habe er auch von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) den Auftrag erhalten, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um nachzudenken und zu beurteilen, wie sich der Rechtsstaat gegen jugendliche Straftäter wehren und auch Konsequenzen ziehen kann.

Der Auftrag der Arbeitsgruppe sei dabei von Beginn an klar gewesen: "Es geht darum, Kinder zu schützen", so Karner. Am 19. April habe man dann einen ersten Zwischenbericht der Arbeitsgruppe bekommen. Und anhand von diesen Vorschlägen habe man nun neue Maßnahmen gegen Jugendkriminalität erstellt, die man ändern möchte.

Karner machte dabei klar, dass nie eine einzelne Maßnahme eine Lösung sei. Stattdessen werde eine breite Palette an Maßnahmen gegen junge Straftäter nötig sein. Es gehe hier um präventive als auch polizeiliche Maßnahmen. Auch "Zureden" alleine sei zu wenig, es brauche hier "klare Sanktionen, die notwendig sind".

Zwei Maßnahmen

Und ein ganz entscheidender Punkt: "Wir brauchen die Verantwortung der Eltern. Die Eltern müssen gefordert werden", erklärte am Freitag der Innenminister. Anhand der Vorschläge und Ausarbeitungen der Arbeitsgruppen habe man daher nun zwei konkrete Maßnahmen ausgearbeitet, die vor wenigen Tagen dem Koalitionspartner übermittelt worden seien.

1. Polizeileiche Regelbehlerung: Minderjährige, die erste Straftaten gesetzt haben, werden zur Polizei vorgeladen – und zwar in Begleitung ihrer Eltern. Ziel ist es laut Gerhard Karner die strafrechtlichen Konsequenzen klar aufzuzeigen. Die Teilnahme ist verpflichtend und Verstöße werden mit Strafen sanktioniert.

"Wer nicht erscheint, dem drohen Strafen", stellte der Innenminister klar. Wer nicht zu einer solchen Regelbelehrung kommt, muss mit Geldstrafen von 1.000 Euro bis 4.600 Euro und klaren Konsequenzen rechnen.

2. Fallkonferenz zur Vernetzung: In diesem Punkt geht es darum, dass Informationen über straffällige Jugendliche vernetzt werden sollen – etwa zwischen der Polizei und Jugendbetreuungen. Diese können bei schweren oder mehreren Straftaten eingesetzt werden, wenn sich "jemand immer wieder falsch verhält."

Messertrageverbot in Verhandlung

Innenminister Karner erklärte auch, dass ein Messertrageverbot weiter in Verhandlungen sei, um "Jugendliche und Banden zu entwaffnen". "Das ist zuletzt vermehrt aufgetreten und der Vorschlag findet große Zustimmung", machte Karner klar.

Auch die Bilanz der Einsatzgruppe "Jugendkriminalität" könne sich laut dem Innenminister sehen lassen. Von Anfang März bis Ende Mai habe es demnach 230 Festnahmen und 2.700 Anzeigen gegeben. "Ein Drittel gegen Minderjährige", so Karner.

"Wir werden den Weg weiter fortsetzen und weiter aufräumen", gab der Innenminister zu verstehen. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler unterschrieb das und erklärte, dass die Jugendkriminalität in Österreich massiv angestiegen sei.

Pubertät beginnt früher

Edtstadler möchte daher auch nach wie vor das Alter der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahren herabsetzen. Dabei stellte die Verfassungsministerin aber klar, dass man unter 14-Jährige nicht ins Gefängnis einsperren wolle, es gehe vielmehr darum, "Maßnahmen zu setzen, die durchsetzbar sind."

Ziel sei es laut Edtstadler, die Täter engmaschig zu betreuen. "Sie sollen ihr Verhalten in der Zukunft ändern, um die Gesellschaft zu schützen", so die Verfassungsministerin. Laut Experten würde die Pubertät auch bereits zwei Jahre früher beginnen, und damit eben auch ihr Verhalten.

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