Österreich

Killer googelte nach Mordvarianten im Internet

Erster Tag im Mordprozess gegen Roland H. (43) in Wr. Neustadt: Zeugen und Angehörige berichten von einem Psychoterror des Angeklagten.

Heute Redaktion
Teilen

In Handschellen und streng bewacht schlich Roland H. mit gesenktem Haupt in den Wr. Neustädter Schwurgerichtssaal, bekannte sich schuldig, wollte sich aber an Details zur Bluttat am 9. Jänner 2019 in Krumbach (Bezirk Wiener Neustadt-Land) nicht mehr erinnern.

Die Familie von Silvia K. und Zeugen skizzierten vor Gericht den Psychokrieg des Angeklagten. Nur Tage vor der Bluttat hatte sich die 50-Jährige wieder hilfesuchend an die Polizei gewandt - Auszug aus Protokoll: „Ich möchte wieder ein ganz normales Leben führen. Er macht mich fertig, ich habe Angst, dass er mir was antut." Mit diesem Gedanken dürfte Roland H. bereits länger gespielt haben. Bereits 2018 hatte er nach „Stichverletzungen", „Erdrosseln dauert wie lange", „schuldig bei Mord", "Messerstiche", "tödliche Messerstiche" und ähnlichem gegoogelt. Auch Medical Detectives sah er regelmäßig. Aber laut Angeklagtem nur aus Interesse.

Ü-Kamera aus Angst

Den Vorsatz des Mordes bestritt er. „Ich trank Bier und Wein daheim, wollte dann laufen gehen" (Anm.: er hatte 1,85 Promille). Aber: Er wäre dann zur Ex gefahren, um über alles zu reden - dabei stach er ansatzlos zu ("Heute" berichtete). Dann schmiss er das Messer weg, ging weg, kam aber kurz darauf zum Tatort zurück. "In der Hoffnung, dass sie nicht mehr dort liegt", so der Angeklagte unter Tränen.

Die grauenhafte Tat wurde von der Überwachungskamera gefilmt. „Diese wurde von meiner Tochter aus Angst vor ihm installiert", so die Mutter (70) im Zeugenstand. Auch der Bruder des Opfers (44) berichtete von massivem Terror - sogar an Heilig Abend 2018 lag ein handgeschriebener Drohbrief im Postkasten.

Der Gutachter hält den Angeklagten für zurechnungsfähig. Die schwer ausgeprägte Persönlichkeitsstörung des 43-Jährigen sei aber nie behandelt worden (mehr dazu hier). Der Experte hält weitere Taten mit schweren Folgen für sehr wahrscheinlich.

"Wohnte lange bei Mutter"

Anwalt Wolfgang Blaschitz meinte: "Der Angeklagte ist ein Gefangener der Spirale einer Verzweiflung, hat eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Elementen. Bis zum 27. Lebensjahr wohnte er bei der Mutter, dann ist er zur ersten Partnerin gezogen. Er hat in seinen Beziehungen immer Halt gesucht."

Kurz vor 18 Uhr war der Prozesstag zu Ende. Das Urteil: am morgigen Dienstag - Roland H. droht „lebenslang" und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Es gilt die Unschuldsvermutung. (Lie)