Ging bis Mitternacht
Kids in der Disco: Aufregung um Party für 12-Jährige
Kein Alkohol, keine Zigaretten, keine Erwachsenen, lautete das Motto. Eine Klagenfurter Disco lud zum "Next Generation Club".
Die einen sind begeistert davon, die anderen sehen es kritisch: Im Klagenfurter "Eventstage" stieg am Freitagabend eine Disco-Party für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren. Das Motto des "Next Generation Clubs" lautete: "Kein Alkohol, keine Zigaretten, keine Erwachsenen".
Bereits im Vorfeld wurde das Event (Eintritt an der Abendkasse: 7 Euro) in den sozialen Medien nicht überall gut aufgenommen: "Das ist krank", "Wozu soll das gut sein?" oder "Mit 12 sind die ja noch Kinder. Würde es eher von 14 bis 16 machen", lauteten einige Kommentare, wie die "Kleine Zeitung" berichtet. Club-Chef René Schoahs verteidigte die Idee: "Wir wollen die Jungen damit ans Fortgehen heranführen", meinte er.
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„Ich glaube nicht, dass man Zwölfjährigen beibringen muss, wie sie Party machen. Da stehen wohl wirtschaftliche Interessen dahinter“
Und hatte mit dieser Argumentation offensichtlich ins Schwarze getroffen. Denn trotz aller Vorbehalte dürfte die Partynacht, die bis Mitternacht angesetzt war, ein voller Erfolg gewesen sein. Schoahs postete noch am gleichen Abend auf seiner Facebook-Seite Videos. Darin sind Kinder und Jugendliche zu sehen, die beim Einlass Schlange stehen oder ausgelassen im Club feiern.
Auf wenig Gegenliebe stieß das Event bei Astrid Liebhauser, Leiterin der Kärntner Kinder- und Jugendanwaltschaft: "Ich glaube nicht, dass man Zwölfjährigen beibringen muss, wie sie Party machen. Da stehen wohl wirtschaftliche Interessen dahinter", meinte sie zur "Kleinen Zeitung".
Ausgeh-Beschränkung bis 23 Uhr
Zudem seien die Eltern und die Veranstalter dafür verantwortlich, die Jugendschutz-Bestimmungen einzuhalten. "Kinder unter 14 Jahren dürfen in Kärnten alleine höchstens bis 23 Uhr außer Haus sein, zwischen 14 und 16 Jahren längstens bis 1 Uhr. Eltern können und sollten diese Zeiten aber altersentsprechend einschränken", stellte sie klar.
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Die strengsten Bestimmungen für Unter-14-Jährige hat übrigens Oberösterreich – hier gilt die Ausgehbeschränkung bis 22 Uhr – in allen anderen Bundesländern bis 23 Uhr.