Österreich

KH Nord: "Finanzierung zählt nicht zu Baukosten"

Heute Redaktion
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Das Spital in Wien-Floridsdorf werde um weitere 178 Mio. € teurer, kritisierte die ÖVP. Der KAV kontert: Finanzierungkosten seien nach ÖNORM nicht den Bau- und Errichtungskosten zuzurechnen.

Im Jahr 2005 wurde der politische Grundsatzbeschluss für das Krankenhaus Nord gefasst. "Allererste Projektkostenschätzungen können klarerweise heute nicht mehr als Referenzgrößen herangezogen werden, da es sich seinerzeit um ein anderes Projekt handelte", reagiert KAV-Direktor Herwig Wetzlinger auf die Kritik der ÖVP. Diese hatte am Freitag kritisiert, dass die Kosten für das Krankenhaus Nord in Wien-Floridsdorf um weitere 178 Mio. € auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro steigen würden. Auch die – bereits mehrfach verschobene – Eröffnung Ende 2019 wackle laut ÖVP.

KAV: "Keine neuen Budgetzahlen oder Verteuerungen"

„In den Bau- und Errichtungskosten sind die Finanzierungkosten nicht enthalten – so wie von Beginn des Projektes an stets kommuniziert. Die ÖNORM schließt die Finanzierungskosten nicht mit ein, um so auch mit anderen Bauprojekten vergleichen zu können", erläutert KAV-Direktor Wetzlinger. Es handelt sich hier also um keine neuen Budgetzahlen oder Verteuerungen. Die Abwicklung von Refinanzierungen ist Entscheidung und Kompetenz der Stadt Wien.

KAV: Schlimmstenfalls 1,4 Mrd. Euro Kosten

Die geplanten Kosten für das Krankenhaus Nord-Projekt beliefen sich ursprünglich auf 825 Millionen Euro, das sind wenn man die Valorisierung bis Ende 2018 berücksichtigt 1,017 Milliarden Euro, rechnet der KAV. Von diesen Zahlen gehe auch der Rechnungshof aus. Darüber hinaus zeige er auch ein von der Begleitenden Kontrolle errechnetes best- (1,3 Milliarden Euro) und ein worst-case-Szenario (1,4 Milliarden Euro) auf. Dies wurde auch bei der Pressekonferenz zum weiteren Projektplan zum Krankenhaus Nord vor weniger als einem Monat so kommuniziert, so der KAV.

„Der KAV als Bauherr hat selbstverständlich den Auftrag und das Ziel, den best case zu erreichen. Der KAV ist einerseits zur Vertragstreue verpflichtet, wird jedoch keine Kosten anerkennen, die nicht gerechtfertigt sind", so Wetzlinger abschließend. (Red)

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