Wirtschaft
Kellnerin sexuell belästigt, aber Chef half ihr nicht
Eine Kellnerin wurde im Café sexuell belästigt. Ihr Chef sagte: „Es ist leichter eine neue Kellnerin zu finden als neue Gäste."
Dass die Umgangsformen an ihrem neuen Arbeitsplatz rau waren, merkte Gordana V. schnell. Schließlich kam es zu einem Übergriff, der das Fass zum Überlaufen brachte: Ein Gast versuchte, Gordana V. an sich heranzuziehen und griff ihr dabei ans Gesäß. Sie riss sich mit Mühe los und beschwerte sich bei ihrem Chef. Der sagte, die Gäste seien halt so, aber sie seien ja nicht „gefährlich".
Wüst beschimpft
Gordana V. stellte klar, dass sie so nicht arbeiten könne. Auf die Bitte ihrer Chefin sprang sie am nächsten Tag jedoch für eine Kollegin ein. An diesem Tag wurde sie von einem Stammgast gleichzeitig wüst beschimpft und zu Sex aufgefordert.
Als Gordana V. sagte, sie würde jetzt die Polizei rufen, bedrohte der Gast sie sogar. Sie telefonierte mit ihrem Chef, der meinte, sie solle die Gäste beruhigen. Erst später kam er selbst ins Lokal und schickte die Gäste nachhause.
Hilfe von der Arbeiterkammer
Gordana V. erklärte ihrem Chef nochmal, dass sie so nicht arbeiten könne. Er antwortete, dass sie nicht mehr zu kommen brauche, wenn ihr etwas nicht passe. „Es ist leichter eine neue Kellnerin zu finden als neue Gäste." Gordana V. holte sich Hilfe bei der Arbeiterkammer, es kam zum Prozess.
Kleidungsstil
Im Gerichtsverfahren bestritten der Chef und seine Frau, dass die Kellnerin sexuell belästigt worden war. Gleichzeitig machten sie jedoch Kleidungsstil und Persönlichkeit der Kellnerin für Übergriffe verantwortlich.
Chef hat Schutzpflicht
Der Richtersenat entschied zugunsten von Gordana V. Ihre Chefs hätten sie vor den Übergriffen der Gäste schützen müssen. Das geht aus dem Gleichbehandlungsgesetz und der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmern hervor. Im Urteilsspruch hieß es: „Beim Tatbestand der sexuellen Belästigung geht es letztlich um die Beeinträchtigung der menschlichen Würde."
Unsicherheit bleibt
Der ehemalige Arbeitgeber muss Gordana V. rund 2.500 Euro an ausständigem Lohn und Kündigungsentschädigung sowie 1.000 Euro Schadenersatz wegen der sexuellen Belästigung bezahlen. Doch die Unsicherheit bleibt, sagt Gordana V.: „Mir geht es besser, aber ich habe Angst, in der Gastronomie zu arbeiten."
Bei ihrer jetzigen Arbeitsstelle habe sie darauf geachtet, in einem großen Lokal mit vielen Gästen zu arbeiten, wo man den einzelnen nicht so ausgeliefert sei. „Und meine jetzige Chefin ist das Gegenteil von meiner früheren."
(GP)