Kampf um Bezahlung

Kellnerin nicht bezahlt – Streit endete vor Gericht

Eine Steirerin hat einen Tag auf Probe in einem Betrieb gearbeitet. Am Ende erhielt sie weder Job noch Geld. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer.

Dominik Mayer
Kellnerin nicht bezahlt – Streit endete vor Gericht
Die Kellnerin erhielt für ihren Probetag keinen Lohn und wandte sich an die Arbeiterkammer. (Symbolbild)
Getty Images

Es ist ein weiteres Beispiel von Ausbeutung am Arbeitsplatz. In einem Posting machte die Arbeiterkammer auf den Fall aufmerksam: "Eine Kellnerin vereinbarte mit ihrer potenziellen neuen Chefin, dass sie probeweise für ein paar Stunden am Tag im Betrieb mitarbeitet." Ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis kam am Ende nicht zustande. Auch für die geleistete Arbeit erhielt die Steirerin keine Bezahlung.

Arbeiterkammer klärt auf

Laut der Arbeiterkammer sollte man auch beim Arbeiten auf Probe, das vereinbarte oder zumindest das kollektivvertraglich vorgesehene Mindestgehalt ausbezahlt bekommen. Die Kellnerin konnte sich schließlich mithilfe der Arbeiterkammer den ihr zustehenden Geldbetrag erkämpfen.

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