Strengere Transparenzregeln

"Keine Verbesserung" – EU-Kommission rügt Österreich

Der vorläufige EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht zu Österreich zeigt, dass sich im Land einiges bessert, es aber in vielen Bereichen noch Mängel gibt.

Lukas Leitner
"Keine Verbesserung" – EU-Kommission rügt Österreich
Der Bericht der EU-Kommission zeigt genau auf, was es in Österreich noch zu verbessern gibt.
JOHN THYS / AFP / picturedesk.com

Der vorläufige EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission informiert die Mitgliedsstaaten jedes Jahr, was sich verbesserte und in welchen Bereichen es noch Mängel gibt, die zu bearbeiten sind. Für die genaue Analyse eines Landes werden Gespräche mit Experten geführt und Medienberichte durchleuchtet.

EU-Kommission rügt

Auch dieses Jahr gab es erneut eine Rüge der EU-Kommission – die langsame Postenbesetzung in der Justiz betreffend. Hier verweist der Bericht, der dem "Standard" vorliegt, auf die Stelle des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts. Immerhin war der Posten von 2022 bis 2024 unbesetzt. Vorgeschlagen dafür war eigentlich die einstige Sprecherin der Vereinigung der österreichischen Richter, Sabine Matejka, doch die ÖVP blockierte das Vorhaben.

Im Bericht heißt es deshalb, dass es dadurch große Befürchtungen über politische Einflussnahme bei der Postenbesetzung gebe. Im Vergleich zu den Jahren davor habe sich "nichts verbessert".

Strengere Transparenzregeln gefordert

Weiters als kritisch eingestuft wird außerdem das Weisungsrecht der Justizminister bei Staatsanwaltschaften. Die Vorschläge zu einem weisungsfreien Generalbundesanwalt haben derzeit keine politische Einigung in Sicht. Der Vorschlag, dass ein Generalbundesanwalt das Parlament über einzelne Fälle informieren müsse und von der ÖVP bevorzugt wird, stehe zudem im Widerspruch des Europaparlaments.

Eine weitere Forderung der Kommission betrifft strengere Transparenzregeln für Abgeordnete. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern müssen Mandatare in Österreich nämlich nur ihre Nebentätigkeit öffentlich bekannt geben. Die Vermögenswerte und Unvereinbarkeiten, wie zum Beispiel ihre beruflichen Geschäftspartner, obliegen nämlich keiner Offenbarung.

Auch Positives

Der Bericht ist aber nicht nur negativ behaftet. Löblich hervorgehoben wird sowohl der hohe Grad an Digitalisierung im Justizbereich als auch die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts. Weiters wird auch die Einführung der Informationsfreiheit und Reformen der Journalismusförderung als erfreulich angesehen.

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