Neues Jugendschutzgesetz kommt
Keine Nikotinbeutel – was sich in der Steiermark ändert
In der Steiermark soll es im Juli zu Änderungen im Jugendschutzgesetz kommen. Das betrifft unter anderem auch Nikotinbeutel und Waffenimitate.
Das Jugendschutzgesetz in der Steiermark soll überarbeitet werden. Dabei soll es Anfang Juni zu einer Abstimmung im Landtag kommen. Konkret behandeln die neuen Regel Nikotinbeutel und Waffenimitate. Auch der digitale Ausweis und Jugendkriminalität werden dabei diskutiert.
Aus für Snus
Nikotinbeutel, auch "Snus" genannt, sollen in der Steiermark in Zukunft verboten werden, zumindest für alle unter 18-jährigen. "Die wichtigste Erneuerung aus meiner Sicht ist ganz sicher das Verbot von Nikotinbeuteln für unter 18-jährige", heißt es dazu von Landesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP).
Auch ein Verbot von Waffenimitaten soll kommen. "Wir werden in der Steiermark zum Beispiel auch gefährliche Gegenstände wie Waffenimitate, die ausschauen wie wirkliche, echte Waffen, verbieten", so Schmiedtbauer. Auch soll der digitale Ausweis akzeptiert werden.
Stellungnahmen werden noch eingearbeitet
Am 2. Juli soll das neue Jugendschutzgesetz dann im Landtag beschlossen werden. Davor müssen aber noch zahlreiche Stellungnahmen eingearbeitet werden. Diese kommen zum Beispiel vom Kinderbüro, dem Dachverband von Suchthilfeeinrichtungen oder der Wirtschaftskammer. "Die waren alle sehr positiv. Ich bin wirklich zuversichtlich, dass wir unseren Zeitplan einhalten können, und dass wir dann natürlich auch eine breite Mehrheit im Landtag haben werden", heißt es von Schmiedtbauer.
Gleichzeitig soll es dazu auch eine verstärkte Jugendförderung, Präventionsarbeit und Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenz unter Jugendlichen geben. Auch möchte man in Sachen Jugendkriminalität sensibilisieren. An den erlaubten Ausgehzeiten für Jugendliche soll sich aber nicht ändern.