Fussball
Keine Lizenz für die Austria – Paukenschlag vor Derby
Der Austria wird die Bundesliga-Lizenz in erster Instanz verweigert. Drei Tage vor dem Wiener Derby liegen die Nerven blank.
Am Sonntag steigt im Allianz Stadion das dritte Wiener Derby der Saison. Sportlich könnte die Austria mit einer breiten Brust auflaufen. 2:0-Heimsieg im letzten Derby, damit den Sprung in die Meisterrunde trotz der drei Minuspunkte vor der Saison geschafft. Mit zwei Remis gegen den LASK und Serienmeister Salzburg gelang ein ansehnlicher Start ins obere Play-off.
Keine Lizenz für die Austria
Die Bundesliga bringt den Klub am Donnerstagnachmittag aber auf den bitteren Boden der Tatsachen zurück. Lizenz verweigert!
Als einziger der zwölf Bundesligisten schaffen die "Veilchen" die Lizenz-Hürde im ersten Anlauf nicht. Als Grund werden die Finanzen angeführt. Die Wiener befinden sich bereits seit Jahren in finanzieller Schieflage, konnten zuletzt nur durch den Einstieg einer Investorengruppe rund um den numehrigen Sportvorstand Jürgen Werner gerettet werden. Der Schuldenberg ist mit Verbindlichkeiten in Höhe von 64,4 Millionen Euro aber nach wie vor riesig. Für den Senat 5 der Liga zu hoch für die Lizenz.
Die Austria hat nun bis 21. April Zeit, Einspruch beim Protestkomitee einzulegen. Eine Stellungnahme des Klubs wird im Laufe des Donnerstagnachmittags erwartet.
LASK mit Auflage
Von den übrigen elf Bundesliga-Teams erhielt der LASK die Lizenz nur unter folgender Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen. Der Klub hat im Februar sein neues Stadion auf der Linzer Gugl bezogen.
Der LASK kalmiert: "Der LASK soll für die Saison 2023/24 zusätzlich zum Jahresabschluss auch ein Budget im Herbst 2023 vorlegen. Die Vorlage eines Budgets im Frühjahr ist für Klubs mit einer stabilen Finanz- und Ertragslage seit dieser Saison kein Lizenzkriterium mehr, weswegen der LASK dieses nicht übermitteln musste. Der Senat 5 erachtet eine Vorlage im Laufe der kommenden Saison angesichts des Stadionbaus in diesem Fall aber als sinnvoll."
Fünf Klubs dürfen aufsteigen
In Österreichs 2. Liga wurde mit Blau Weiß Linz, der Admira, dem GAK, FAC und SKN St. Pölten fünf Klubs die Lizenz erteilt, die damit aufstiegsberechtigt wären. Gegen die Linzer wurde allerdings ein Verfahren eingeleitet: Möglicherweise Verstoß gegen Lizenzbestimmung 4.4.1.4 (Transfererlösbeteiligung) und Fristverzug betr. Nicht-Vorlage von weiteren Unterlagen.
Hier die Bundesliga-Aussendung im Wortlaut:
Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenz- bzw. Zulassungsbewerbern eingereichten Unterlagen für die Saison 2023/24 16 Bewerbern die Lizenz für die ADMIRAL Bundesliga und 14 Bewerbern (inkl. 3 Amateurmannschaften von BL-Klubs) die Zulassung für die ADMIRAL 2. Liga in erster Instanz erteilt.
Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: „Positiv hervorzuheben ist, dass bereits nach den erstinstanzlichen Entscheidungen sowohl für die höchste als auch für die zweithöchste Spielklasse ausreichend Bewerber zugelassen worden sind. Das zeigt, dass die Klubs auch mit den teilweise umfangreichen Adaptierungen, u.a. durch die Vorgaben der UEFA-Lizenzierung, sehr gewissenhaft gearbeitet haben. All jene Klubs, denen die Lizenz bzw. Zulassung in erster Instanz verweigert wurde, haben nun die Möglichkeit, Protest einzulegen und die erforderlichen Nachweise zu bringen.“
Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender Senat 5: „Die Bestimmungsänderungen haben bewirkt, dass die Qualität der Antragsunterlagen zugenommen hat. Dem Senat 5 wurde dadurch ermöglicht, bereits frühzeitig einen besseren Überblick über die Finanz- und Ertragslage der BL-Klubs zu bekommen. Einzelne Klubs müssen in weiterer Folge Auflagen, wie beispielsweise die Abgabe eines überarbeiteten Budgets im Herbst 2023, erfüllen. Erfreulich ist, dass nun auch Kriterien im Bereich ‚Fußball und soziale Verantwortung‘ etabliert wurden.“
Lizenz und Zulassung
Seit der Ligareform wird zwischen Lizenz (gilt für die ADMIRAL Bundesliga) und Zulassung (gilt für die ADMIRAL 2. Liga) unterschieden. Ein Erhalt der Lizenz berechtigt ebenfalls zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga.
ADMIRAL Bundesliga
Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz, RZ Pellets WAC, SK Rapid Wien, SK Austria Klagenfurt, WSG Tirol, LASK (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), CASHPOINT SCR Altach, SV Guntamatic Ried, TSV Egger Glas Hartberg, SC Austria Lustenau.
Lizenz verweigert: FK Austria Wien (finanziell)
ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga
Lizenz erteilt: FC Blau Weiß Linz, FC Flyeralarm Admira, Grazer AK 1902, FAC Wien (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), SKN St. Pölten.
Zulassung erteilt: FC Liefering, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Mohren Dornbirn 1913 (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), KSV 1919, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr, SV Horn, First Vienna FC 1894; DSV Leoben (Regionalliga Mitte), WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte), SW Bregenz (Regionalliga West)
Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: Rapid Wien II, SK Sturm Graz II, LASK Amateure (Regionalliga Mitte)
Zulassung verweigert: FK Austria Wien (finanziell) & Young Violets Austria Wien, SV Stripfing/Weiden (Regionalliga Ost; aufgrund des Nichterfüllens von sportlichen und infrastrukturellen Kriterien)
Verfahrenseinleitung
FC Blau Weiß Linz: Möglicherweise Verstoß gegen Lizenzbestimmung 4.4.1.4 (Transfererlösbeteiligung) und Fristverzug betr. Nicht-Vorlage von weiteren Unterlagen
Vertraulichkeitsverpflichtung
Darüber hinaus gehende (Detail-)Informationen können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden.
Weiterer Ablauf
Gegen den Senat-5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Freitag, den 21. April 2023.
Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Die erstmalige Vorlage eines UGB-Prüfberichtes oder eines Prüfberichtes gemäß den vereinbarten Prüfungshandlungen, Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Erwartung und des Budgets sowie des Liquiditätsplans sind jedoch unzulässig.“
Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Donnerstag, 27. April 2023 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.
Das Lizenzierungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.
Protestfrist: Freitag, 21. April 2023
Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Donnerstag, 27. April 2023
Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids
Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an UEFA: Bis spätestens Ende Mai 2023