Nicht wie bei Alkohol

Kein THC-Grenzwert im Straßenverkehr in Österreich

In Österreich soll es keinen Grenzwert für THC im Straßenverkehr geben, wie es bei Alkohol gewohnt ist. Das kann aber Vor- und Nachteile haben.

Lukas Leitner
Kein THC-Grenzwert im Straßenverkehr in Österreich
Es wird in Österreich weiterhin keinen THC-Grenzwert im Straßenverkehr geben. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Nach der Cannabis-Teillegalisierung plant Deutschland jetzt auch die Einführung eines Grenzwertes des Wirkstoffes THC für Fahrzeuglenker. In Österreich hingegen ist so ein Limit nicht geplant, dafür würde auch die Zustimmung der ÖVP fehlen, hieß es aus dem Büro der Verkehrsministerin der Grünen, Leonore Gewessler. Laut dem VCÖ wäre ein Grenzwert sehr sinnvoll, die Polizei führt bis jetzt aber nur Schwerpunktkontrollen an der Grenze durch.

Nach Vorbild der anderen

Schon andere Länder sind Vorreiter eines Cannabis-Grenzwertes für Fahrer, auch wenn die Droge in ihrem Land nicht erlaubt ist. Das gibt es immerhin schon in Großbritannien, Portugal, Polen und noch einige mehr. In Deutschland wird der Grenzwert bei 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blut sein. Das ist in etwa das gleiche wie 0,2 Promille Alkohol.

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Chefjurist sagt Nein

"Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm dazu bekannt, im Sinne der Verkehrssicherheit bessere Möglichkeiten zur Kontrolle von akuten Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigungen durch die Exekutive zu erarbeiten", teilte das Verkehrsministerium der APA mit. Dafür seien objektive Grenzwerte, so wie es andere bereits haben, ein mögliche s Instrument. Ein entsprechender Vorschlag hatte aber bisher keine Zustimmung erhalten und würde deshalb auch nicht weiter verfolgt werden.

Der ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer äußert sich im Gespräch mit der APA zu der Thematik. Er erklärt, dass eine "klinische Untersuchung vorangehe, ob jemand beeinträchtigt ist", das sei aber etwas, was "in der Praxis nicht immer passiert". Denn die Untersuchung des Amtsarztes ist oft beeinflusst, beispielsweise durch Drogenfunde im Auto. Hoffer sieht jedenfalls "keine Notwendigkeit" für einen Grenzwert, "wenn das Gesetz richtig vollzogen wird".

"Grenzwert macht Sinn"

Von dem VCÖ heißt es hingegen, "auf Basis der bestehenden Studien macht es Sinn, so wie für Alkohol, auch für THC einen Grenzwert einzuführen". Ein Grenzwert hätte auch für Schmerzpatienten einen Vorteil. Diese werden mit dem Medikament THC therapiert und könnten dann, nicht wie Drogenlenker behandelt werden.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Deutschland plant die Einführung eines Grenzwertes für den Wirkstoff THC für Fahrzeuglenker, während Österreich keine Pläne dafür hat
    • Andere Länder wie Großbritannien, Portugal und die Niederlande haben bereits ähnliche Grenzwerte eingeführt
    • Während der ÖAMTC keine Notwendigkeit für einen Grenzwert sieht, befürwortet der VCÖ die Einführung auf Basis bestehender Studien
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