Politik

Kein Kickl – Polizei untersagt Corona-Demo der FPÖ

Nachdem sämtliche Corona-Demos am Wochenende untersagt wurden, wollte die FPÖ ein Ersatzprogramm bieten. Auch dieses wurde nun verboten.

Leo Stempfl
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Die Polizei kontrollierte am Samstag scharf
Die Polizei kontrollierte am Samstag scharf
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Berichten zufolge herrscht in der FPÖ zwischen Norbert Hofer und Herbert Kickl ein erbitterter Kampf um die Gunst der Wähler. Für letzteren gab es nun einen Rückschlag. Die von Kickl angekündigte FPÖ-Demo gegen de Corona-Maßnahmen wurde untersagt.

Damit wollte man auf das Verbot der 15 angemeldeten Großdemonstrationen am Sonntag reagieren. "Es ist wirklich unfassbar, wie weit die Regierung inzwischen geht. Wir werden unseren Protest trotzdem zum Ausdruck bringen und lassen uns von Schwarz-Grün sicher nicht Mundtot machen", so Kickl zuvor auf seinem Telegram-Kanal.

"Gebote ignoriert"

Die Wiener Polizei macht ihm hier einen Strich durch die Rechnung. "Die Erfahrungen der letzten Wochen bei Versammlungen dieser Art haben gezeigt, dass weite Teile von Versammlungsteilnehmern das Gebot des Tragens eines eng anliegenden Mund- und Nasenschutzes sowie die Einhaltung des Mindestabstandes schlichtweg ignorieren, sodass geradezu erwartbar ist, dass es bei diesen Versammlungen zu Gesetzwidrigkeiten in großem Ausmaß kommen wird", heißt es in einer Aussendung.

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    Corona-Demonstranten versammelten sich trotz Verbots am Heldentor.
    Corona-Demonstranten versammelten sich trotz Verbots am Heldentor.
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    Die Versammlung im Bereich des Maria-Theresien-Platzes wurde deswegen von der Versammlungsbehörde untersagt.

    Harte Strafen

    Die Polizei ist der Ansicht, dass die aus solch einer Versammlung resultierende "Gefahr für die Volksgesundheit" schwerer wiegt, als das Interesse, solch eine Versammlung abzuhalten. Im Falle einer Zuwiderhandlung muss mit einer sofortigen Auflösung der Versammlung gerechnet werden.

    Darüber hinaus werden Verstöße gegen das Versammlungsgesetz mit Strafen von bis zu 720 Euro geahndet. Auch wird jede einzelne Missachtung des Abstands- oder Mund-Nasenschutz-Gebotes mit bis zu 500 Euro bestraft.