Österreich

Kein Handy-Vertrag für Wienerin im Gemeindebau

Jahrelang war Irene H. zufriedene Kundin einer Telekom-Firma. Doch als sie den Anbieter wechseln wollte, erlebte sie ihr blaues Wunder.

Heute Redaktion
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Irene H. wollte den Handy-Anbieter wechseln, das Unternehmen lehnte aufgrund der Adresse ab.
Irene H. wollte den Handy-Anbieter wechseln, das Unternehmen lehnte aufgrund der Adresse ab.
Bild: Sabine Hertel

Denn es hieß: Ihr Gemeindebau (!) hat keine Bonität: "Ich gehe arbeiten und habe weder einen Kredit laufen noch Schulden. Wie kann es sein, dass ich – nur weil ich an einer bestimmten Adresse wohne – keinen Handy-Vertrag bekomme?", ist Irene H. noch immer wütend.

Am 19. November ging die 50-Jährige, die im Gemeindebau Hanreitergasse 13 (Floridsdorf) wohnt, in einen Shop im Einkaufszentrum SCN. "Der Verkäufer war sehr nett. Ich unterschrieb den Vertrag, aber als er die SIM-Karte freischalten wollte, hieß es plötzlich: 'Es tut mir leid, aber die Zentrale meint, dass Sie in einem Sozialbau wohnen und keine Bonität haben'", so die Behinderten-Betreuerin.

Anbieter: "War nur ein Bearbeitungsfehler"

Die Wienerin wollte das nicht hinnehmen, rief am nächsten Tag selbst in der Zentrale an: "Die Dame meinte ebenfalls, es tue ihr sehr leid, aber aufgrund meiner Adresse habe ich keine Bonität."

Auf Nachfrage beim Anbieter heißt es dazu: "Es handelt sich um einen Bearbeitungsfehler. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Die Wohnadresse ist bei uns kein Ausschlusskriterium für eine Vertragsanmeldung. Im Falle einer Bonitätsprüfung werden Kunden auf individueller Basis um diverse Unterlagen wie zum Beispiel einen Meldezettel oder Einkommensnachweis gebeten."

Bonitätsprüfung ist rechtliche Grauzone

Laut AK-Juristin Daniela Zimmer dürfen derzeit nur für die Bonität relevante Daten geprüft werden – welche das genau sind, ist in der Gewerbeordnung nicht geregelt. "Hier fehlen noch konkrete Ge- und Verbote", so Zimmer.

Generell ist in Österreich ein Vertrags-Ausschluss aufgrund der Wohnadresse selten, Zimmer weiß nur von einem einzigen Fall. Auch Gerhard Wagner vom KSV 1870 meint: "In Österreich ist dieses Vorgehen unüblich. Ich kenne eigentlich nur Fälle aus Deutschland."