Ein kurzes Wendemanöver auf einem Parkplatz in Linz brachte Herrn K. aus Wels überraschend Ärger ein. Eigentlich hatte er nur seinen Sohn beim Fußballtraining abgesetzt. Einige Wochen später trudelte Post von einer Wiener Anwaltskanzlei ein.
Die forderte insgesamt 790 Euro für eine angebliche Besitzstörung – zweimal den Pauschalbetrag von je 395 Euro. Der Vorwurf: Der Parkplatz sei angeblich zum Wenden befahren und für ein einminütiges Abstellen genutzt worden. Wird der Betrag nicht innerhalb weniger Tage bezahlt, werde geklagt, so die Kanzlei.
Das wollte der Welser nicht auf sich sitzen lassen: Er wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Auf Anraten der Experten übermittelte Herr K. der Kanzlei ein Schreiben mit einer Unterlassungserklärung. Er bezahlte außerdem 20 Euro für die Halterabfrage.
In einem weiteren Mail und zwei Einschreibebriefen beharrte der Rechtsanwalt aber auf der Bezahlung. Außerdem überwies er auch die 20 Euro mit dem Vermerk "Klagseinbringung erfolgt" zurück. Drei Monate später wurde Familie K. aber noch immer keine Klage zugestellt.
Jetzt warnt die AK: Die Familie ist bei weitem kein Einzelfall. Täglich melden sich Betroffene bei den Konsumentenschützern. Diese raten, sich unter +43 50 6906 2 oder per Mail ([email protected]) an die AK zu wenden. Sie fordert zudem gesetzliche Maßnahmen, um dem fragwürdigen Geschäftsmodell den Riegel vorzuschieben.