Mit Biosensor "ausgependelt"

Katzenkralle gegen Krebs – Ermittlungen gegen Arzt

In Kärnten starb ein Mädchen (14) an einem Tumor, der nicht behandelt wurde. Nach den Eltern muss sich nun auch der angebliche Arzt verantworten.

Österreich Heute
Katzenkralle gegen Krebs – Ermittlungen gegen Arzt
Mit Infusionen aus Katzenkralle und Vitamin C wollte ein Arzt den Tumor einer 14-Jährigen heilen
iStock

Gerade erst hatte der Prozess um die Eltern für Schlagzeilen gesorgt. Sie hatten die Tochter trotz aggressivem Tumor nicht richtig behandeln lassen – angeblich, weil die Tochter das nicht wollte. Die beiden wurden zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Katzenkralle und Vitamin C gegen Tumor

Die Richterin verurteilte die beiden wegen Quälen durch Unterlassung. Das Mädchen habe nie wirklich erfahren, woran es litt und daher nicht richtig entscheiden können, ob es eine Therapie wolle oder nicht. Vor ihrem Tod waren die Eltern mit ihr aber mehrmals bei einem Arzt – dieser rückt nun auch in den Fokus.

Er soll versucht haben, der 14-Jährigen den Krebs mit einem Biosensor "auszupendeln". Zusätzlich gab er ihr Infusionen mit Katzenkralle und Vitamin C, bezeichnete den mit freiem Auge sichtbaren Tumor als "harmlos", wie die "Krone" berichtet.

Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen

Der Mediziner betreibt seit 35 Jahren eine Wahlarztpraxis in Kärnten, ist eigentlich ein Facharzt. Er befasst sich aber offensichtlich auch mit anderen Ansätzen, arbeitet auch Tür an Tür mit einem Alchemisten. Der Sachverständige bezeichnete den Mediziner vor Gericht als "verantwortungslos".

Das ruft nun auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auf den Plan, die nun laut "Krone" wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Der Mediziner gab an, sich selbst nicht als Alternativmediziner zu sehen, denn "Schulmedizin ist alternativlos". Er gibt an, Valerie so behandelt zu haben, wie er hat, weil die Eltern das so wollten. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

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