Welt

Staaten schaffen Regelwerk für Weltrettung

Die Staaten der Erde haben ein Regelwerk geschaffen, mit dem sie die globale Erwärmung bremsen.

Heute Redaktion
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Die Weltklimakonferenz hat sich nach Angaben aus Delegationskreisen im polnischen Katowice auf ein Umsetzungsabkommen für den Pariser Klimavertrag geeinigt: Das Plenum der Vertreter aus fast 200 Staaten billigte einstimmig am Samstagabend nach zweiwöchigen Verhandlungen einen Kompromiss.

Konkret ist es ein Regelwerk für den Weltklimavertrag, der beschlossen wurde. Zudem einigten sich die Staaten auf Wege, wie die globale Erwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit begrenzt werden soll. Schließlich wurden auch hohe Zahlungen für Klima-Hilfsfonds gesammelt.

Der Beschluss von Katowice sieht nun vor, dass die Staaten laut den Erkenntnissen der Klimaforschung ihre CO2-Emissionen reduzieren müssten, um den Trend zur Erderwärmung wirksam zu bremsen.

Zwar kann wegen der Souveränität keinem Staat vorgeschrieben werden, was er puncto Klima tun muss. Doch erzeugt das drei Jahre lang ausverhandelte und nun beschlossene Regelwerk von Katowice nicht zuletzt durch ein System des "Anprangers" Druck auf die Staaten.

So sieht das Klima-Regelwerk konkret aus:

- Die Staaten sollen ab 2020 alle zwei Jahre Berichte ablegen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um ihre Treibhausgasemissionen zu senken.

- Jeder Staat muss mit anerkannten Messmethoden arbeiten und offenlegen, wie sich seine Emissionen aktuell entwickeln.

- Ab dem Jahr 2023 wird alle fünf Jahre Bilanz gezogen, ob die Bemühungen zur Reduzierung der Erwärmung wirksam sind.

- Ein eigens geschaffenes Komitee der UNO soll dokumentieren, wie einzelne Staaten ihren selbst gesetzten Emissionszielen nachkommen.

Ab 2025 sind alle Industriestaaten aufgerufen (Schwellenländer auf freiwilliger Basis) ihre Finanzhilfen für den Klimawandel (konkret gegen Wetterextreme und alternative Energieprojekte) weiter aufzustocken.

- Alle Schäden und Verluste, die aufgrund des Klimawandels entstehen könnten, werden thematisiert - freilich, ohne dass völkerrechtlich Entschädigungsforderungen daraus erwachsen.

- Es dürfen nur solche Staaten am internationalen Handel mit CO2-Zertifakten teilnehmen, die regelkonforme Ziele zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes verfolgen.

- Staaten, die sich dem Regelwerk widersetzen werden öffentlich aufgelistet und für Verstöße angeprangert. (red)