Fall vor Gericht

Kaputtes Herz, Diabetes – dementer Mann kämpft um Geld

Tragisches Schicksal! Ein alter, demenzkranker Mann wurde beim Pflegegeld falsch eingestuft. Sein Sohn wandte sich verzweifelt an die Arbeiterkammer.

Oberösterreich Heute
Kaputtes Herz, Diabetes – dementer Mann kämpft um Geld
Ein demenzkranker Pensionist wurde beim Pflegegeld falsch eingestuft. Er wird von seiner Frau betreut. (Symbolbild)
Getty Images

Der Pensionist leidet an vielen verschiedenen Erkrankungen: Seine Herzleistung macht nur mehr 20 Prozent aus, er hat außerdem Diabetes, und seine Milz wurde entfernt. Zusätzlich ist der Betroffene massiv schwerhörig.

Mühsamer Alltag

Hinzu kommt: Wegen seiner mangelnden Herzleistung ist der Mann oft mit extremen Schwindelattacken konfrontiert. Und auch die Demenz macht ihm im Alltag schwer zu schaffen, weil er orientierungslos ist und oft die Wohnung verlassen will.

Betreut wird der chronisch Kranke von seiner Frau. Sie fühlt sich aber wegen ihres ebenfalls schon hohen Alters und des steigenden Pflegeaufwands zunehmend nicht mehr in der Lage für diese strapaziöse Arbeit.

Deshalb stellte die Familie bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Erhöhung der bisher gewährten Pflegestufe 2. Die PVA lehnte diesen jedoch ab. Daraufhin wandte sich der Sohn an die Arbeiterkammer Oberösterreich.

Die AK brachte den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht. Mit Erfolg: Auf Basis eines neuen medizinischen Gutachtens wurde dem Mann die Stufe 4 zugesprochen.

"Beratungsschwerpunkt"

Das Thema hat sich in den vergangenen Jahren zu einem Beratungsschwerpunkt entwickelt, berichtet die AK: "Es ist mittlerweile sehr auffällig, dass die Begutachtungen zur Einstufung der Pflegestufe ganz häufig einer Überprüfung nicht standhalten." Fast täglich gewinne die Kammer Gerichtsverfahren, in denen eine höhere Einstufung festgestellt wird.

"Wir fordern eine lückenlose Aufklärung, wie solche Begutachtungen zustande kommen, die regelmäßig korrigiert werden müssen", pocht die Kammer auf Veränderungen. Es könne nicht sein, dass laufend falsche Einstufungen erfolgen würden und die Gerichte angestrengt werden müssten. Auffällige Fehlbegutachtungen bräuchten auch Sanktionen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein demenzkranker Mann, der an zahlreichen schweren Erkrankungen leidet, wurde beim Pflegegeld falsch eingestuft, was seinen Sohn dazu veranlasste, sich an die Arbeiterkammer zu wenden.
    • Nach einem erfolgreichen Gerichtsverfahren wurde dem Mann schließlich eine höhere Pflegestufe zugesprochen, wobei die Arbeiterkammer auf die häufigen Fehlbegutachtungen und die Notwendigkeit von Veränderungen hinweist.
    red
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