Politik
Kanzleramt nimmt zu Lockdown-Gerüchten Stellung
Ein Kettenbrief zog derart weite Kreise, dass nun sogar das Büro von Bundeskanzler Alexander Schallenberg reagieren muss.
Ein professionell verfasster Kettenbrief stürzte zum Wochenstart zahlreiche Österreicher in Verunsicherung. Auch einige "Heute"-Leser richteten sich besorgt an die Redaktion. Stimmen die Gerüchte? Kommt am 17. November ein neuer Lockdown?
"Ab Dienstag 17.11.2021 gilt der "dritte“ Lockdown" für Österreich! Geschlossene Restaurants und Hotels, keine Theater, Kinos und Konzerte, keine Veranstaltungen und nächtliche Ausgangsbeschränkungen", war in dem Kettenbrief einleitend zu lesen. Die genauen Regelungen wurde in exakt jenem Wording angegeben, die zur Begründung der letzten Lockdowns seitens der Regierung gebraucht wurden.
Kanzleramt dementiert
Von 20 bis 6 Uhr sollten demnach Ausgangsbeschränkungen für alle gelten, lediglich die Abholung in der Gastronomie erlaubt sein. Sport und Freizeitbetriebe sollten ebenfalls schließen, Schüler aber der Oberstufe ins Distance Learning. Geltungsdauer: Ausgangsbeschränkungen bis 30. November, die restlichen Regeln bis 7. Dezember.
Auf Anfrage der "APA" heißt es nun aus dem Kanzleramt, diese Behauptungen seien "falsch und entbehren jeder Grundlage".
Lockdown nur für Ungeimpfte
Anders dürfte das aber für Ungeimpfte aussehen. Seit Dienstag sind über 400 Intensivbetten belegt, und die Zahl steigt rasant an. Bei einem ICU-Belag von 600 tritt automatisch Stufe 5 des Corona-Stufenplans in Kraft. Dieser sieht als letzte Maßnahme einen Lockdown für Ungeimpfte vor.
Aber wie soll das kontrolliert werden? Franz Ruf, Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit, antwortete Armin Wolf in der "ZiB2" dazu: "Das würde sicher eine große Herausforderung sein und wir haben einen eigenen Lagestab im Innenministerium eingerichtet, wo wir uns auf neue Szenarien vorbereiten."
Und weiter: "Wir hoffen, dass dieses Szenario noch weiter weg ist, aber wir bereiten uns schon vor." Die Exekutive werde sich aber weiter mit den Gesundheitsbehörden abstimmen und "wir werden dann die Regelungen bekannt geben, wenn sie gesetzlich in Kraft treten."