"Nicht bevollmächtigt"
Kanzler-Machtwort: Er entzieht Gewessler das Stimmrecht
Bundeskanzler Karl Nehammer erklärt gegenüber Brüssel Gewessler als nicht bevollmächtigt. Grund dafür ist ihre plötzliche Zusage zum EU-Gesetz.
Seitdem Umweltministerin Leonore Gewessler am Sonntag bekannt gab, ein "Ja" für das EU-Renaturierungsgesetz am Montag in Luxemburg zu geben, ist die innenpolitische Lage in Österreich hochexplosiv. Die ÖVP setzte sich vehement gegen die neue EU-Verordnung ein. Gewessler will trotzdem zusagen, für die ÖVP ein klarer Verfassungsbruch.
Der Knaller rund um das Thema ereignete sich nun kurz vor dem Treffen im Europarat um 9:30. Bundeskanzler Karl Nehammer gab bekannt, eine Erklärung an den belgischen Ratsvorsitz übermittelt zu haben (das Dokument liegt "Heute" vor). Darin wird konstatiert, gemeinsam mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), dass eine Zustimmung von Leonore Gewessler zur EU-Renaturierung rechtswidrig wäre. Er entzieht ihr dabei die Bevollmächtigung, eine Stimme abzugeben.
Nichtigkeitsklage, wenn Gewessler abstimmt
Sollte die Entscheidung von Bundeskanzler Nehammer nun nicht berücksichtigt werden, sehe er sich gezwungen, eine sogenannte "Nichtigkeitsklage" beim Europäischen Gerichtshof einzubringen. Das müsse deshalb geschehen, weil eine aufrechte negative Stellungnahme der Bundesländer vorliegt und das notwendige Einvernehmen zwischen den betroffenen Bundesministerien fehlt.
Doch nicht rechtskonform?
Umweltministerin Gewessler zeigte sich noch am Montagmorgen im Ö1 Journal gelassen und zuversichtlich. Sie gab bekannt, dass sie die rechtliche Lage mehrfach prüfen ließ und einer Zustimmung nichts im Weg stehe. "Die Rechtsexperten sind zu einem Entschluss gekommen, die Zustimmung ist möglich und einen rechtskonformen Weg beschreite ich nun", so Gewessler in Ö1. Wie sie mit der neuen Situation umgeht, ist bislang nicht bekannt.
Die Auswirkungen auf die Abstimmung im Europarat, der schon um 9.30 Uhr am Montag beginnt, könnten dramatisch sein und den Ausgang über das Gesetz gänzlich ändern. Für ein Inkrafttreten braucht es nämlich die Zustimmung von mindestens 16 EU-Staaten, welche mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung ausmachen. Laut Informationen von EU-Diplomaten würden stand Montag 7.00 Uhr 20 Länder zustimmen, welche 66 Prozent der Bevölkerung ausmachen.