"Sicherheitslage verändert"

Justiz-Knaller: Abschiebungen nach Afghanistan möglich

Der VfGH hat entschieden, dass Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich möglich sind. Seit der Taliban-Übernahme habe sich die Lage verbessert.

Justiz-Knaller: Abschiebungen nach Afghanistan möglich
Laut VfGH hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan seit Machtübernahme der Taliban verbessert.
OMER ABRAR / AFP / picturedesk.com

Seit knapp drei Jahren sind in Afghanistan die radikal-islamistischen Taliban an der Macht.  Abschiebungen aus Österreich sind dennoch grundsätzlich zulässig. Das entschied der Verfassungsgerichtshof nun in einem aktuellen Fall, wie "Presse" und "Standard" zuerst berichtet haben.

Der VfGH wies die Beschwerde eines Afghanen mit der Begründung ab, dass sich die Sicherheitslage vor Ort seit Machtübernahme der Terrorgruppe verbessert habe. Außerdem habe der Betroffene ein gutes wirtschaftliches Umfeld.

Keine Lebensbedrohung in Afghanistan mehr

Die VfGH-Entscheidung lässt sich nicht auf alle Fälle anwenden, Abschiebung müssen immer im Einzelfall entschieden werden. Dennoch könnte sich laut "ORF.at" der Status quo nun ändern. Denn seit einer Erkenntnis des VfGH vom Sommer 2021 galten Abschiebungen in das Land als so gut wie unmöglich

Verhandelt wurde vor dem österreichischen Höchstgericht der Fall eines Flüchtlings aus Kabul, der bis 2022 in seiner Heimat gelebt hat. In Österreich und der Schweiz beantragte der Mann internationalen Schutz. In beiden Ländern wurde sein Antrag abgelehnt. Das zuständige Amt erklärte eine Abschiebung außerdem für zulässig. Auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Als letzten Ausweg rief der Afghane den VfGH an und kassierte erneut eine Abfuhr. "Das Bundesverwaltungsgericht hat weder eine grundrechtswidrige Gesetzesauslegung vorgenommen noch sind ihm grobe Verfahrensfehler unterlaufen", heißt im Erkenntnis. Die Richter sahen also keine Fehler beim Verwaltungsgerichts, weshalb die Entscheidung bestehen bleibt.

Laut VfGH hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan in den letzten Jahren verändert. Eine "ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit" lehnen die Richterinnen und Richter für den afghanischen Kläger ab. Ihm drohten im Heimatland auch keine "willkürliche Gewalt" durch etwaige innerstaatliche Konflikte.

Hinzu kommt die gute wirtschaftliche Situation: Vor der Flucht hatte der Mann seine finanzielle Situation laut Medienberichten als gut beschrieben, seine Familie besitzt in der Hauptstadt ein Haus, einen Hof und mehrere bewirtschaftete Grundstücke.

dkw, red
Akt.
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