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Jetzt wird offiziell gegen Alice Weidel ermittelt

Nach Wahlkampfspenden aus der Schweiz an die AfD ermittelt die Staatsanwaltschaft nun offiziell gegen Bundestags-Fraktionschefin Alice Weidel.

Heute Redaktion

Die Alternative für Deutschland (AfD) soll aus der Schweiz eine anonyme Spende in Höhe von 130.000 Euro erhalten haben.

Die Justiz weitet ihre Untersuchungen gegen die Partei aus. Man werde sich auch die Großspende einer Stiftung mit Sitz in den Niederlanden anschauen und prüfen, ob der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz besteht. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz. Zuvor hatte der Bundesvorstand der AfD mitgeteilt, dass der Kreisverband von Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel am Bodensee eine weitere Großspende erhalten habe – von einer ausländischen Stiftung in den Niederlanden.

Demnach ging es um 150.000 Euro, die mit dem Absender "Stichting Identiteit Europa" (Stiftung Identität Europa) im Februar 2018 eingegangen seien. Weil man weder die Identität noch die Motivation des Spenders zweifelsfrei feststellen konnte, habe man das Geld im Mai 2018 zurückgeschickt.

Stiftung nicht mehr aktiv

Die Partei wollte mit der Bekanntgabe offenbar einer Veröffentlichung des Sachverhalts in den Medien zuvorkommen. Spenden ab 50.000 Euro müssen nach dem Parteiengesetz dem Bundestag gemeldet werden. Allerdings ist eine Spende aus einem EU-Land wie den Niederlanden nicht per se illegal.

Die niederländische Stiftung "Identiteit Europa" bestätigte nach einem Zeitungsbericht die Spende an die AfD. Am 13. Februar seien 150.000 Euro überwiesen worden, berichtet die niederländische Tageszeitung "NRC Handelsblad". Die niederländischen Brüder Charles und Floris Berkhout gründeten demnach 2015 die Stiftung aus Sorge um den Erhalt der europäischen Identität.

Floris Berkhout sagte der Zeitung, das Geld sei "fast umgehend" zurückgebucht worden, ohne Erklärung.

Weitere Ermittlungen

Am Dienstag gab die Staatsanwaltschaft Konstanz bekannt, nun offiziell gegen Weidel zu ermitteln. Es bestehe Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das Parteiengesetz.

Das Ermittlungsverfahren richte sich nun gegen insgesamt vier Personen – gegen Weidel und bereits seit vergangener Woche gegen drei Mitglieder ihres AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis.

Wegen der Immunität der Abgeordneten Weidel hatte die Staatsanwaltschaft ein Schreiben an den Bundestag senden und auf Ablauf einer 48-stündigen Frist warten müssen.

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    (vro/sda)

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