Niederösterreich
Jetzt Strafanzeige gegen hohen Offizier des Heeres
Am Freitagnachmittag ist die Strafanzeige gegen den Militäroffizier bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingelangt.
Es ist ein heikler Fall, der derzeit die Staatsanwaltschaft St. Pölten und das Bundesheer beschäftigt: Ein ranghoher Offizier soll gegenüber einer Mitarbeiterin übergriffig geworden sein - mehr dazu hier.
Der Kommandant selbst bestritt die Vorwürfe und glaubt, dass sich der Fall aufklären werde. Der mutmaßliche Übergriff soll sich am 8. November 2022 außerhalb der Dienstzeit ereignet haben.
Bis zu zwei Jahre Haft
Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat jedenfalls Strafanzeige gegen den Offizier eingebracht (es gilt die Unschuldsvermutung). Laut Staatsanwalt Leopold Bien wird das Verfahren wegen des Verdachtes der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung geführt.
Dieser Paragraph besagt: Wer mit einer Person gegen deren Willen, unter Ausnützung einer Zwangslage oder nach vorangegangener Einschüchterung den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vornimmt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Der Offizier wurde am Donnerstag (17.11.) vom Dienst freigestellt. Ein Disziplinarverfahren wurde zudem eingeleitet. Dann wird entschieden, ob die Dienstfreistellung aufgehoben oder bestätigt wird.