Wien
Jetzt kommt ein Shopping-Verbot für Wiener
Ein Kuriosum führt dazu, dass ab kommender Woche der Besuch großer Shoppingzentren im Wiener Umland zu einem großen Teil verboten sein wird.
Update 31. März, 18 Uhr: Niederösterreich und Burgenland haben nachgezogen und den Lockdown ebenfalls verlängert.
Der Originaltext des Artikels:
Am Donnerstag startet in den östlichen Bundesländern Wien, Niederösterreich und dem Burgenland der Osterlockdown. Während Wien schon bekannt gab, dass dieser entgegen der ursprünglichen Ankündigungen nicht bis 6., sondern 11. April dauern wird, halten sich die anderen beiden Länder (noch) zurück. Am Mittwoch erklärte Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ), dass er Wien und NÖ als so verschränkte Regionen sieht, dass er sich ein gemeinsames Vorgehen wünsche.
Bleibt es dabei, dass nur Wien in die verlängerte Osterruhe geht, dann ergibt sich ab kommender Woche ein kurioses Bild. Denn große Teile der auch bei Wienern beliebten großen Shoppingcenter in Niederösterreich (Shopping City Süd, G3,...) oder dem Burgenland (Outlet Center Parndorf, EZE Eisenstadt,...) sind dann für die Hauptstädter tabu, zumindest teilweise.
Ausgangssperre verhindert Shoppingtour
Denn weil in Wien dann eine Rund-um-die-Uhr-Ausgangssperre von 0 - 24 Uhr gilt, dürfen die eigenen vier Wände nur aus den altbekannten Gründen verlassen werden. Dazu zählt zwar etwa der Einkauf von Lebensmittel, nicht aber das Shoppen von Kleidung, Elektrogeräten, Schmuck oder sonstigen Gütern, die nicht der Deckung des täglichen Bedarfs zuzuordnen sind. Eine Ausreisesperre aus der Bundeshauptstadt gibt es nicht, deswegen ist der Besuch in großen Supermarkt- oder Drogeriefilialen in besagten Shoppingtempeln gestattet, der Elektrofachmarkt unmittelbar daneben allerdings nicht.
Fraglich bleibt freilich, wie intensiv die Polizei diese spezifischen Regelungen kontrollieren wird. Am Dienstag kündigte die Polizei jedenfalls an, den Osterlockdown für verstärkte Kontrollen zu nutzen. Im schlimmsten Fall drohen bei Corona-Verstößen empfindliche Geldstrafen.