Wien
1.000 € Strafe – neue Kondom-Regel in Wiener Bordellen
Der Juni bringt eine Novelle im Prostitutionsgesetz mit sich. Bordellbetreiber müssen zum Beratungsgespräch, Werbung für "Unsafe Sex" wird verboten.
Alles neu macht der Juni: Im Prostitutionsgesetz von 2011 wird eine Novelle umgesetzt, die Wien betrifft. Wie "Heute" bereits im Jänner ankündigte, wurde die Novelle im Sonder-Gemeinderatsausschuss sowie im Landtag beschlossen.
Bordelle dürfen künftig etwa nicht mehr mit "Unsafe Sex", also Geschlechtsverkehr ohne Kondom, Werbung machen. Wien zieht hier nach, denn im Rest Österreichs galt diese Regel bereits zuvor.
1.000 Euro Strafe bei Vergehen
Zudem wird mehr Wert auf die Prüfung der Betreiber von Prostitutionslokalen gelegt – genauer gesagt, auf deren Verlässlichkeit. Ist jemand einschlägig gerichtlich vorbestraft, darf er kein Bordell mehr betreiben. Ab 1. Juni gibt es auch eine Mindeststrafe von 1.000 Euro für ein Vergehen von Lokalbetreibern. Damit soll dem Einsetzen von Prostituierten als angebliche Betreiber, um Eigentumsverhältnisse zu verschleiern, ein Ende gesetzt werden.
Wer vorhat, ein Bordell zu betreiben, wird außerdem vorab zu einem Beratungsgespräch bei der Polizei gebeten. So hat die Exekutive künftig mehr Kontakt mit den Inhabern.