Oberösterreich

Jetzt ermittelt Staatsanwalt gegen Skandal-Prinz

Jetzt wird's ernst für August! Nachdem er auf Polizisten eingeprügelt haben soll, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft gegen den Skandal-Prinzen.

Armin Bach
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Prinz Ernst August zeigt Verletzungen nach der Nacht.
Prinz Ernst August zeigt Verletzungen nach der Nacht.
Kronen Zeitung

Nach der Prügel-Nacht in seinem Jagdhaus, wird er jetzt von der Justiz gejagt. Die Staatsanwaltschaft Wels hat gegen Ernst August von Hannover (66), Welfenprinz und Urenkel des letzten deutschen Kaisers, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wegen gefährlicher Drohung, schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Was war passiert? Wie berichtet, hatte Ernst August in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch von seinem Jagdhaus in Grünau im Almtal (OÖ) den Notruf gewählt, die Polizei gerufen. Ihm gehe es nicht gut, er brauche Hilfe. Man wolle ihn umbringen.

Als die Beamten dann dort eintrafen, soll der Prinz aggressiv gegen sie vorgegangen sein. Laut Protokoll hat der Prinz einen Beamten am Kopf gepackt, einen Abwehrstoß erhalten und ist in der Folge gestürzt. Der Urenkel des letzten deutschen Kaisers habe mit einem Messerschleifer gedroht und einen Polizisten geohrfeigt. "Ich habe wahrscheinlich zurückgeboxt", räumt dieser gegenüber der "Krone" ein.

Arzt wies Kaiser-Urenkel in Psychiatrie ein

Die Polizisten holten daraufhin einen Arzt, der erkannte sofort den Ernst der Lage – und wies August für die Nacht in die psychiatrische Abteilung des Spitals in Vöcklabruck ein.

Tags darauf meldete sich dann der Prinz zu Wort, behauptete die Polizei habe ihn geschlagen. Und dass er Anzeige erstatten werde.

Was jetzt wirklich stimmt, ob Ernst August geprügelt hat oder die Polizisten, das soll jetzt in dem Ermittlungsverfahren geklärt werden. Wie "Heute" von der Staatsanwaltschaft Wels erfuhr, wird der Welfenprinz dafür in den kommenden Tagen persönlich von der Polizei einvernommen werden.

Drei Jahre Gefängnis drohen

Laut Staatsanwaltschaft drohen ihm im Falle einer Verurteilung bis zu drei Jahre Gefängnis. Allerdings gilt es noch zu klären, ob Ernst August zum Tatzeitpunkt überhaupt zurechnungsfähig war (laut seiner Familie ist er ja schwer krank). Dafür soll dann möglicherweise ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden.