Politik

Jetzt bekämpft auch Karmasin ihren Schuldspruch

Nachdem bereits die WKStA Rechtsmittel angemeldet haben, wollen nun auch die Karmasin-Anwälte den Schuldspruch bekämpfen.

Leo Stempfl
Sophie Karmasin und ihre Anwälten Norbert Wess und Philipp Wolm werden das Urteil bekämpfen.
Sophie Karmasin und ihre Anwälten Norbert Wess und Philipp Wolm werden das Urteil bekämpfen.
Sabine Hertel

Obwohl der große Prozess gegen die Ex-Familienministerin Sophie Karmasin mit einem überwiegenden Schuldspruch endete, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Rechtsmittel gegen das Urteil angemeldet. Die frühere Politikerin wurde wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt, wobei das Urteil freilich nicht rechtskräftig ist und die Unschuldsvermutung weiterhin gilt.

Freigesprochen wurde sie hingegen vom Vorwurf des Betrugs in der Causa um ihre Gehaltsfortzahlung, die sie nach Recherchen des ORF, aber noch vor Aufnahme von Ermittlungen zurückzahlte. Gegen diesen Freispruch und gegen die übrige Strafhöhe will die WKStA nun eine Nichtigkeitsbeschwerde einbringen.

Freispruch vom Betrug – das Karmasin-Urteil im Detail >>

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    Der Prozess gegen Sophie Karmasin am Wiener Landesgericht beginnt: Mit kurzer Verspätung traf die Ex-Politikerin mit Star-Anwalt Philipp Wolm ein.
    Der Prozess gegen Sophie Karmasin am Wiener Landesgericht beginnt: Mit kurzer Verspätung traf die Ex-Politikerin mit Star-Anwalt Philipp Wolm ein.
    Sabine Hertel

    Karmasin-Anwälte bekämpfen Schuldspruch

    Karmasin selbst nahm den Freispruch mit einer gewissen Erleichterung zur Kenntnis, heißt es von ihren Anwälten Norbert Wess und Philipp Wolm gegenüber "Heute". Das Gericht habe einen zurückzuzahlenden Betrag von rund 40.000 Euro festgestellt, tatsächlich geleistet worden sollen mehr als 30.000 Euro sein – "rechtzeitig und freiwillig."

    Zum Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden Absprache gibt es bis dato noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung in Österreich, an der man sich bereits für die Rechtsauslegung halten könnte, beteuern ihre Anwälte weiter. "Wir vertreten dazu den Rechtsstandpunkt, dass im konkreten Fall keine Rechtsverletzung vorliegen konnte, da das Sportministerium keinen Wettbewerb organisiert hat, der in weiterer Folge verletzt werden konnte."

    Vor diesem Hintergrund kündigt man an, daher den Schuldspruch zu bekämpfen.

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