Reisen

Italien, Kroatien – diese Corona-Regeln gelten wirklich

Jeden Tag werden erneut Maßnahmen aufgehoben oder geändert. Reisen ins Ausland werden immer einfacher. Was jetzt wo gilt.

Christine Scharfetter
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Nicht an allen Urlaubsorten ist die Maskenpflicht bereits aufgehoben.
Nicht an allen Urlaubsorten ist die Maskenpflicht bereits aufgehoben.
Getty Images/iStockphoto

Immer mehr Österreicher zieht es derzeit ins Ausland und vor allem ans Meer. Kein Wunder, wird das Reisen nach dem harten Coronajahr doch immer einfacher. Quarantänebestimmungen fallen, Maskenpflicht wird aufgehoben und auch bei den Einreiseregeln wird man mancherorts immer lockerer.

Dennoch, kompliziert bleibt es, denn das Coronavirus Sars-CoV-2 ist immer noch da und die ansteckendere und gefährlichere Delta-Variante breitet sich in Europa aus.

Was du derzeit bei einem Urlaub in Italien, Deutschland oder Frankreich beachten musst:

ITALIEN

Die Einreise nach Italien ist nun auch mit einem 3G-Nachweis in Form eines "Grünen Covid-Passes" möglich. Entsprechend reicht ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, aus. Geimpfte Personen müssen eine Bestätigung über einen seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen Impfzyklus einer von der EMA zugelassenen Covid-Schutzimpfung vorlegen - ein herkömmlicher Impfpass reicht nicht aus. Wer eine Bestätigung über die erfolgte Genesung von Covid-19 hat, darf ebenfalls reinreisen.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Zusätzlich müssen sich alle Reisenden über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) anmelden. Unmittelbar nach der Ankunft muss man sich bei der zuständigen lokalen Gesundheitsbehörde (ASL) melden. Kann kein negatives Testergebnis vorgelegt werden, ist eine zehntägige Quarantäne und ein anschließender Test verpflichtend.

➤ Maskenpflicht: Seit 28. Juni muss in der Öffentlichkeit keine Maske mehr getragen werden - sofern der Mindestsicherheitsabstand von einem Meter eingehalten werden kann, und keine Menschenansammlungen vorhanden sind.

➤ Abstand: Ein Mindestsicherheitsabstand von 1 Meter zu anderen Personen ist weiterhin verpflichtend.

➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: In ganz Italien gibt es keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Bars, Restaurants, Museen und kulturelle Einrichtungen haben geöffnet.

➤ Testangebote: Innerhalb Italiens gibt es mehrere Möglichkeiten für Schnell- und Molekulartests. Einen Überblick findest du HIER.

KROATIEN

Wer nach Kroatien reist, kann dies wieder ohne Einschränkungen. Nur eine Reiseregistrierung unter diesem Link ist notwendig. Es muss kein 3G-Nachweis mitgeführt werden.

➤ Maskenpflicht: Ein Mund-Nasen-Schutz muss in geschlossenen Räumen, wo kein Mindestabstand von 2 Metern gewährleistet ist, verpflichtend getragen werden. Im Freien wird das Tragen einer Maske, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, empfohlen. In den Gespanschaften Split-Dalmatien sowie Šibenik-Knin ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz auch im Freien verpflichtend, wo mit größeren Menschenansammlungen zu rechnen ist.

➤ Abstand: Prinzipiell sollte überall, wo es möglich ist, ein 1,5-Meter-Abstand eingehalten werden.

➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: Lokale und Bars haben bis 24 Uhr geöffnet. Märkte sind geschlossen. Ausgangssperre gibt es keine.

Kroatische Inseln

Die letzten Monate haben gezeigt: Die Corona-Lage kann sich schnell ändern. Das gilt auch für die kroatischen Inseln. Die Regierung weist deshalb darauf hin, dass Brücken- und Fährverbindungen abhängig vom Infektionsgeschehen kurzfristig stark eingeschränkt sein können und ein Verlassen bzw. Betreten der Inseln nicht möglich ist. Das könnte zu erheblichen Verzögerungen bei der An- und Abreise führen. Aktuelle Informationen finden sich zum Beispiel beim > Fähranbieter Jadrolinija.

Testangebote:

FRANKREICH

Für die Einreise nach Frankreich muss eine eidesstattliche Erklärung (PDF) ausgefüllt sowie ein Impfnachweis oder ein negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt werden. Reisende unter 11 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, benötigen jedoch eine Erklärung zur Symptomfreiheit und keinem wissentlichen Kontakt in den 14 Tagen vor Abreise zu einer an COVID-19 erkrankten Person.

➤ Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen sowie in den öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine Maske getragen werden. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Bei einem Verstoß werden 135 EUR Strafe fällig.

➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: Die Ausgangssperre wurde aufgehoben. In Restaurants sind Innen- und Außenbereiche wieder geöffnet. Ebenso Kultureinrichtungen. Ab dem 9. Juli dürfen Clubs wieder öffnen. Wer tanzen gehen will, muss entweder vollständig geimpft sein oder einen negativen Corona-Test vorweisen. Das Tragen von Masken wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend.

➤ Testangebote: In ganz Frankreich wurden Test-Zentren eingerichtet. Eine komplette Auflistung gibt es HIER.

SPANIEN

Bei der Einreise nach Spanien ist eine Online-Registrierung erforderlich sowie die Vorlage eines Impfzertifikats, eines negativen COVID-19-Tests (PCR-Test oder Antigen-Test), eines Genesungszertifikats oder des Digitalen Covid-Zertifikats der EU - der sogenannte "Grüner Pass".

Kinder unter 12 Jahren müssen bei der Einreise keinen Test vorweisen.

Auf die Kanarischen Inseln Reisende müssen außerdem die spanische COVID-19-Kontaktverfolgungs-App "Radar COVID" herunterladen und während ihres Aufenthalts auf den Inseln sowie für weitere 15 Tage nach ihrer Rückkehr an ihren Wohnort aktiviert lassen.

➤ Maskenpflicht: An allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Personen ab 6 Jahren eine Maske tragen. Ausnahmen: Sport, medizinische Gründe.

➤ Abstand: Es muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: Lokale haben geöffnet. Die nächtlichen Ausgangssperren wurden im ganzen Land aufgehoben - auch auf den Balearen.

➤ Testangebote: An 15 Flughäfen gibt es Corona-Testzentren: Alicante-Elche, Barcelona-El Prat, Bilbao, Fuerteventura, Gran Canaria, Ibiza, La Palma, Lanzarote, Madrid-Barajas, Málaga-Costa del Sol, Menorca, Palma de Mallorca, Sevilla, Teneriffa, Süd Valencia.

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    PORTUGAL

    Alles, was es braucht, ist ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein Antigentest, der maximal 24 Stunden alt ist. Bei Kindern unter zwei Jahren besteht die Testpflicht nicht. Wer mit dem Flugzeug kommt, muss sich vorab online registrieren. Bei Ankunft wird die Temperatur gemessen. Für Genesene oder Geimpfte gelten derzeit noch keine Ausnahmen.

    Das gilt für Madeira und die Azoren

    Wer nach Madeira reist, kann auch erst bei der Einreise einen kostenfreien Corona-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von zwölf Stunden vorliegt. Bis dahin muss man sich im Hotel isolieren. Zudem muss ein Online-Formular ausgefüllt werden, es sei denn, man ist bereits vollständig geimpft oder hat Covid-19 überstanden. Die entsprechenden Nachweise müssen – auf Englisch – unter Madeirasafe.com eingereicht werden.
    Strenger geht es auf den Azoren zu: Wer hierhin möchte, muss vorab online einen Fragebogen ausfüllen. Bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland aus muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist. Davon ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Derzeit gibt es von der Testpflicht keine Ausnahmen für Genesene oder Geimpfte.
    Wer länger als sieben Tage bleibt, muss sich am sechsten sowie am zwölften Tag noch einmal einem Corona-Test unterziehen. Dafür muss mit der örtlichen Gesundheitsbehörde Kontakt aufgenommen werden. Auch wer auf auf eine andere Azoreninsel wechseln möchte, braucht ein aktuelles, negatives Testergebnis und muss ein weiteres Formular ausfüllen.

    ➤ Maskenpflicht: In Portugal gilt in der Öffentlichkeit eine Maskenpflicht, und zwar in geschlossenen Räumen sowie auch im Freien, sofern dort der verpflichtende Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann.

    ➤ Abstand: Es muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.

    ➤ Gastronomie und Ausgangsverbot: Bars und Restaurants dürfen bis 1 Uhr öffnen. Auch Museen, Denkmäler und Parks sind offen.

    ➤ Testangebote: Tests können in den teilnehmenden Krankenhäusern und Kliniken des Portugal Health Passport durchführen werden. Außerdem gibt es einige Labor-Empfehlungen unter https://covid19.min-saude.pt/infoadrpcc/.

    Aufgrund der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) hat die portugiesische Regierung folgende Notfallnummer eingerichtet, an die sich Personen mit Symptomen wenden sollen: 808 24 24 24 (nur von einer portugiesischen Telefonnummer aus erreichbar).

    DEUTSCHLAND

    Für die Einreise sind keine speziellen Dokumente mehr nötig. Ausnahme: Flugreisen. Wer mit dem Flugzeug aus der Österreich nach Deutschland reist, muss einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen negativen Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen oder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis. Dies gilt auch für die Durchreise.

    Der Erlass von Corona-Maßnahmen liegt in der Kompetenz der einzelnen Bundesländer, was dazu führt, dass es keine einheitliche Regelungen für das ganze Bundesgebiet gibt.

    Generell sind in Deutschland die Fallzahlen stark rückläufig, weshalb derzeit in allen Bundesländern die Corona-Maßnahmen gelockert werden. So sind etwa in Hessen seit dem 25. Juni die Kontaktbeschränkungen im Freien aufgehoben worden, in Berlin dagegen folgt dieser Lockerungsschritt am 3. Juli.

    ➤ Maskenpflicht: In ganz Deutschland gilt nach wie vor eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften. In Bayern, Berlin und Niedersachsen sind FFP-2-Masken vorgeschrieben, in anderen Bundesländern reichen Hygienemasken.

    ➤ Hotellerie, Gastronomie und Ausgangsverbot: Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen oder auf Campingplätzen sind möglich. Je nach Gebiet ist allerdings bei der Ankunft der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung vorzuweisen oder ein negativer Corona-Test (etwa in Mecklenburg-Vorpommern). Zum Teil gelten noch strengere Massnahmen bei Übernachtungen, etwa auf den ostfriesischen Inseln, wo zweimal pro Woche getestet werden muss oder auf Sylt, wo gar alle 72 Stunden ein Test fällig ist.

    Eine benutzerfreundliche Übersicht über die Maßnahmen der einzelnen Bundesländer bietet die Website des deutschen Kompetenzzentrums Tourismus. Die Corona-Informationen jedes Bundeslandes findest du über die unten stehenden Links.

    ➤ Testangebote: An allen Grenzen zu Österreich wurden Teststationen eingerichtet.