Tausende Verletzte

Israel habe Pager-Explosionen seit 15 Jahren geplant

Die Explosionen von Pagern und Walkie-Talkies stürzten den Libanon in ein Chaos. Die Aktion war offenbar seit langem in Planung.

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Israel habe Pager-Explosionen seit 15 Jahren geplant
Am Dienstag explodierten in Beirut Hunderte Pager.
AFP

Israel soll die Pager- und Walkie-Talkie-Explosionen im Libanon seit mindestens 15 Jahren geplant haben, wie ABC News eine US-Geheimdienstquelle zitiert. Dem CIA sei diese Aktion jedoch zu riskant gewesen, da es Befürchtungen gegeben habe, viele Unbeteiligte könnten dadurch verletzt oder getötet werden.

Die Planung habe Scheinfirmen umfasst, bei denen einige Mitarbeiter nicht gewusst hätten, für wen sie eigentlich arbeiteten. Bei den Explosionen im Libanon starben mindestens 37 Menschen – fast 3000 wurden verletzt.

War die Aktion aus völkerrechtlicher Sicht ein Verbrechen? Darüber herrscht Uneinigkeit. Für Völkerrechtler Andrew Clapham von der Genfer Universität Graduate Institute gibt es keinen Zweifel, dass dieser Angriff gegen das internationale Recht verstößt. Er nannte den Angriff im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur ein "Kriegsverbrechen".

Sprengfallen international verboten

Clapham verwies auf einen internationalen Vertrag, der es verbietet, Sprengfallen – also an sich harmlose Objekte, die als Waffe präpariert sind – einzusetzen. Israel ist Mitglied des Vertrags "Protokoll über Verbote oder Beschränkungen des Einsatzes von Minen, Sprengfallen oder andere Vorrichtungen". Es handelt sich um das zweite Protokoll zur UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW).

Bildstrecke: Zweite Welle: Walkie-Talkies der Hisbollah explodieren

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    Nachdem bereits am Dienstag tausende Menschen verletzt wurden und mindestens zwölf Personen durch Pager-Explosionen im Libanon ums Leben gekommen waren, explodierten am Mittwoch erneut tausende Funkgeräte.
    Nachdem bereits am Dienstag tausende Menschen verletzt wurden und mindestens zwölf Personen durch Pager-Explosionen im Libanon ums Leben gekommen waren, explodierten am Mittwoch erneut tausende Funkgeräte.
    REUTERS

    In dem Text heißt es: "Es ist unter allen Umständen verboten, Waffen, auf die dieser Artikel Anwendung findet, entweder zum Angriff, zur Verteidigung oder als Vergeltungsmaßnahme gegen die Zivilbevölkerung als solche oder gegen einzelne Zivilpersonen zu richten."

    Unabhängig davon würde der Einsatz solcher Waffen auch gegen die Genfer Konventionen verstoßen, sagte Clapham. Sie bilden den Kern des humanitären Völkerrechts und sollen Personen schützen, die sich nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen beteiligen. Die Pager oder Funkgeräte explodierten bei zahlreichen Menschen.

    Womöglich Kriegsverbrechen

    "Wenn diese Sprengfallen eingesetzt wurden gegen Diplomaten, Journalisten oder Politiker, oder Leute, die keine Kämpfer sind, dann ist das ein direkter Angriff auf einen Zivilisten, und das wäre ein Kriegsverbrechen", sagte Clapham. "Es war auch vorhersehbar, dass bei solchen Explosionen Unbeteiligte zu Schaden kommen", sagte er. "Der militärische Nutzen steht damit in keinem Verhältnis zum möglichen zivilen Schaden."

    So klar ist die Lage für Thomas Burri, Professor vor Europa- und Völkerrecht an der Universität St. Gallen in der Schweiz, nicht.

    Gewalt war zielgerichtet

    "Eine erste Frage ist, ob der Schlagabtausch zwischen Israel und der Hisbollah in Libanon mittlerweile als ein bewaffneter Konflikt zu qualifizieren ist oder nicht. Ich würde sagen: ja", sagte er. "Feindliche Kämpfer und militärisch genutzte Kommunikationssysteme sind dann auch legale Ziele. Wenn es wirklich nur Angehörige der Hisbollah waren, die diese Pager und Funkgeräte hatten, wäre die Ausübung der Gewalt sehr zielgerichtet gewesen, mehr, als es mit anderen Waffen unter Umständen möglich gewesen wäre."

    In bewaffneten Konflikten müsse bei Angriffen immer die Verhältnismäßigkeit und die Notwendigkeit geprüft werden. "Wenn bei einer solchen militärischen Maßnahme nicht nur die gesamte Kommunikationsstruktur des Gegners ausgelöscht wird, sondern auch eine große Zahl von Kämpfern, dann kommt man mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit zu dem Schluss, dass sie unter dem humanitären Völkerrecht rechtmäßig ist", sagte Burri.

    "Nach meiner Einschätzung lässt das anwendbare humanitäre Völkerrecht auch einen gewissen, wenn auch beschränkten, Spielraum für den Einsatz von "booby-traps", also von Sprengfallen, zu." Deshalb sei nicht so klar, ob die Verwendung in diesem Fall rechtswidrig war.

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      21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
      REUTERS

      Auf den Punkt gebracht

      • Israel soll die Explosionen von Pagern und Walkie-Talkies im Libanon seit mindestens 15 Jahren geplant haben, was zu Chaos und zahlreichen Opfern führte
      • Während einige Experten dies als klaren Verstoß gegen internationales Recht und als Kriegsverbrechen betrachten, sehen andere die Aktion als möglicherweise rechtmäßig im Kontext eines bewaffneten Konflikts
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