Strafverfahren anhängig

IS-Braut muss bei Rückkehr nach Österreich vor Gericht

Maria G., jene IS-Anhängerin, die laut Bundesverwaltungsgericht nach Österreich zurückgeholt werden muss, wird hierzulande auf der Anklagebank landen.

Michael Rauhofer-Redl
IS-Braut muss bei Rückkehr nach Österreich vor Gericht
Bei einer Rückkehr nach Österreich muss sich Maria G. wohl auch mit der heimischen Justiz auseinandersetzen. Symbolbild.
DELIL SOULEIMAN / AFP / picturedesk.com

Das Außenministerium hatte sich lange geweigert, doch das Bundesverwaltungsgericht ordnete nun an, eine österreichische Staatsbürgerin aus Syrien zurückzuholen. Konkret geht es um IS-Anhängerin Maria G. – die einst in Salzburg lebende Anhängerin der islamistischen Terrormiliz IS sowie ihre beiden Kinder müssen zurückgeholt werden. Das ordnete das Bundesverwaltungsgericht an.

Damit stellt sich das Gericht in seiner Entscheidung gegen das österreichische Außenministerium, das sich bislang geweigert hatte, entsprechende Schritte einzuleiten. Lediglich eine Heimkehr der beiden Kinder wäre möglich gewesen – das verweigerte G. allerdings.

Tauchte nach Syrien ab und schloss sich der Terrormiliz "Islamischer Staat" an.
Tauchte nach Syrien ab und schloss sich der Terrormiliz "Islamischer Staat" an.
privat

Über Umwege nach Syrien gelangt

Als damals 17-Jährige verließ sie im Jahr 2014 Österreich und gelang über die Türkei letztlich nach Syrien, wo sie 2019 im Zuge von Kampfhandlungen für den "Islamischen Staat" festgenommen worden war. G. stand lange Zeit auf der Fahndungsliste des Bundeskriminalamts, weil die Ausreise noch dazu freiwillig erfolgt ist, weigerte sich das Außenministerium, eine Rückholaktion zu starten.

Fix ist eine solche aber auch mit dem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts übrigens noch nicht. Denn eine Rückkehr wird es erst geben, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Noch steht es dem Außenministerium aber zu, Revision einzulegen und ein Höchstgericht anzurufen.

Außerdem wäre eine Heimkehr nach Österreich nur bedingt erfreulich. Anwältin Doris Hawelka führt gegenüber der "Krone" aus, dass ihrer Mandantin bewusst sei, dass eine Rückkehr mit einem Gerichtsprozess einhergehe. Nach wie vor ist nämlich noch ein Strafverfahren gegen G. anhängig. Diesem werde sich die Frau stellen, heißt es.

Beim Prozess Ende Juni sagten die Eltern aus, dass Maria G. eine schwierige Kindheit gehabt habe und als 12-Jährige durch einen Unfall in einem Vergnügungspark schwer traumatisiert worden sei. Sie sei anschließend jahrelang psychologisch betreut worden. Über die Familientherapeutin habe sie dann einen Somalier kennengelernt und mit dem Islam in Kontakt gekommen. Ende 2013 konvertierte die damals Jugendliche zum Islam.

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    Starpix / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • Das Bundesverwaltungsgericht hat angeordnet, dass Österreich die IS-Anhängerin Maria G
    • und ihre beiden Kinder aus Syrien zurückholen muss, obwohl sich das Außenministerium bisher geweigert hatte
    • Eine Rückkehr wird jedoch erst erfolgen, wenn das Urteil rechtskräftig ist, und Maria G
    • muss sich in Österreich einem Gerichtsprozess stellen
    mrr
    Akt.