Österreich

Innviertler Familie vor traurigstem Jahreswechsel

Heute Redaktion
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David M. wurde bei der Silvester-Knallerei von einer Kugelbombe tödlich am Kopf verletzt.
David M. wurde bei der Silvester-Knallerei von einer Kugelbombe tödlich am Kopf verletzt.
Bild: Privat, zVg (Symbolbild)

Zu Silvester starb der damals 17-jährige David M. durch die Explosion einer Kugelbombe. Heuer jährt sich die Tragödie für die Familie aus Eberschwang zum ersten Mal.

Der heurige Jahreswechsel wird für eine Familie aus Eberschwang (Bez. Ried im Innkreis) der wohl traurigste im Leben.

Denn: Wenn die anderen mit Sekt auf das neue Jahr anstoßen, werden die Innviertler Eltern an den ersten Todestag ihres geliebten Sohnes David erinnert.

Der 17-jährige David M. war Silvester 2018 von einer Kugelbombe tödlich verletzt worden. Wie berichtet, hatte der HTL-Schüler bei einer Privatparty Feuerwerkskörper abgefeuert.

Beim Zünden einer Kugelbombe (Kategorie F4) war es dann zu dem Drama gekommen. Weil der erste Zündversuch misslang, schaute der Jugendliche mit einem Freund (21) nach. Er wollte den Feuerwerkskörper neu entzünden.

Schwerste Kopfverletzungen durch Explosion erlitten

Als sich der 17-Jährige nach vorne beugte, explodierte der Sprengkörper. Der Bursch erlitt durch die Explosion schwerste Kopfverletzungen. Im Spital verstarb er dann wenig später.

Wie sich rasch herausstellte, hätte der Bursch den Feuerwerkskörper gar nicht abfeuern dürfen. Kracher der Kategorie F4 dürfen nämlich nur mit behördlicher Genehmigung und durch ausgebildete Pyrotechniker verwendet werden.

Verkauft hatte dem Burschen die Kugelbombe ein Händler aus Ansfelden (Bez. Linz-Land). Dieser stellte sich wenige Tage später selbst bei der Polizei. Schon vor der Selbstanzeige soll es einen Verdacht gegen ihn gegeben haben.

Im April diesen Jahres erfolgte der Prozess gegen den Verkäufer am Rieder Landesgericht. Der damals 54-Jährige musste sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten.

Nach dreistündiger Verhandlung wurde er dann in erster Instanz zu einer zwölfmonatigen Haftstrafe (vier davon unbedingt) verurteilt.

Der Beschuldigte ging in Berufung. Bei der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht (OLG) wurde das Urteil dann im September auf acht Monate bedingte Haft heruntergesetzt. Zudem erhielt er eine Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro.

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