Coronavirus

Impfung gilt nur 9 Monate, mit Sputnik kein Zutritt

Enthüllt: Getestete, Genesene, Geimpfte erhalten ab 19.5. Grünes Licht für normales Leben. Die Impfung gilt neun Monate, Sputnik wird nicht anerkannt.

Heute Redaktion
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"Grüner Pass" wird Eintrittskarte zu Gastronomie und anderen Annehmlichkeiten.
"Grüner Pass" wird Eintrittskarte zu Gastronomie und anderen Annehmlichkeiten.
Johann Schwarz / SEPA.Media; DIETMAR STIPLOVSEK / APA / picturedesk.com; "Heute"-Montage

Österreich sperrt wieder auf – ab 19. Mai wird das öffentliche Leben nach Monaten des Lockdowns hochgefahren. Wie berichtet, erhalten Getestete, Geimpfte und Genesene weitreichende Rechte und den Zutritt zu Gastro, Fitnessstudios oder körpernahen Dienstleistern. Um 14.00 Uhr will Kanzler Kurz (VP) die Österreicher über die Details informieren.

Wie die aktuelle Öffnungsverordnung (diese liegt "Heute" vor) enthüllt, sind vom Gesetzgeber aber strikte Zeitlimits für den Zutritt zu Gastro, Kultur oder Freizeitvergnügen vorgesehen. Ein Überblick:

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Getestet

Wohnzimmertests (mit Video und QR-Code erfasst) gestatten für 24 Stunden den Zutritt, Antigen-Tests aus einer Teststraße oder Apotheke gelten 48 Stunden lang, ein Labor-PCR-Test sogar 72 Stunden. Wer keinen Test im Gasthaus, Hotel, Fitnesscenter vorweisen kann, kann vor Ort ausnahmsweise einen durchführen.

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Geimpft

22 Tage nach der ersten Impfstoffdosis (von Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Johnson & Johnson) erhält man grünes Licht für Zutritt. Der erste "Impf-Shot" darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen. In diesem Intervall wird die erste und zweite Dosis von AstraZeneca verabreicht.

22 Tage nach Johnson & Johnson (nur eine Impfung nötig), gültig für neun Monate.

➤ Alle, die zwei Mal mit Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca oder Johnson & Johnson geimpft sind, sind für neun Monate von Tests befreit.

Corona-Genesen + eine Impfdosis ermöglicht neun Monate Zutritt.

➤ Österreicher, die sich mit Sputnik V vakzinieren haben lassen, schauen vorerst durch die Finger. Dieser Impfstoff ist nämlich vorerst weder in Österreich noch in der EU zugelassen. 

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Genesen

➤ Nachweis oder Absonderungsbescheid über eine überstandene Corona-Erkrankung, welcher nicht älter als sechs Monate ist.

➤ Ein positiver Antikörper-Nachweis, der nicht älter als drei Monate ist.

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